Barrierefreie Website: Pflicht nach dem BFSG
Seit dem 28. Juni 2025 muss eine Website barrierefrei sein, sobald über sie Dienstleistungen für Verbraucher angeboten werden. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Mit SiteCockpit machen Sie Ihre Inhalte für alle Menschen zugänglich, unabhängig vom eingesetzten CMS, und setzen die gesetzlichen Vorgaben einfach und rechtssicher um.
Das Wichtigste auf einen Blick
Barrierefreie Website kompakt zusammengefasst
Diese vier Punkte fassen zusammen, wann eine Website barrierefrei sein muss und wie Sie Ihre Inhalte zugänglich gestalten.
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Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Websites mit Angeboten für Verbraucher
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Technische Grundlage sind die WCAG 2.2 auf Stufe AA und die Norm EN 301 549
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Alle Inhalte, Texte und Bilder müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein
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SiteCockpit funktioniert mit jedem CMS, zum Beispiel WordPress, TYPO3 oder Contao
Wann muss eine Website barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die zugehörige Verordnung (BFSGV) verpflichten Unternehmen, ihre Website barrierefrei zu gestalten, sobald sie darüber Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Die Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind zum Beispiel Online-Shops, Buchungsportale, Banken und Versicherungen sowie viele weitere digitale Angebote.
Ziel des Gesetzes ist es, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen. Die konkreten Vorgaben orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 auf Stufe AA. Diese Richtlinien und die Norm EN 301 549 bilden den technischen Standard, an dem eine barrierefreie Website gemessen wird.
Die Verordnung zum BFSG (BFSGV) konkretisiert diese Anforderungen. Wer die Vorgaben früh umsetzt, stellt sicher, dass die eigene Website ihnen genügt. So stellen Unternehmen digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen bereit und machen möglichst viele Inhalte zugänglich. SiteCockpit prüft Ihre Inhalte automatisiert gegen diesen Standard und zeigt Ihnen konkret, welche Bilder, Texte oder Funktionen Sie zugänglich gestalten sollten, unabhängig davon, welches CMS Sie verwenden.
Die vier Prinzipien einer barrierefreien Website
Die WCAG 2.2 auf Stufe AA lassen sich vier Prinzipien zuordnen. Sie zeigen, wie Sie Inhalte für alle Menschen zugänglich gestalten.
1. Wahrnehmbar
Bilder, Texte und Videos müssen wahrnehmbar sein, zum Beispiel durch Alternativtexte, Untertitel und einen ausreichenden Kontrast.
2. Bedienbar
Ihre Website muss per Tastatur bedienbar sein, mit klarer Navigation und gut erkennbarem Fokus, auch ohne Maus.
3. Verständlich
Klare Sprache und gut lesbare Texte machen Inhalte für alle verständlich, bei Bedarf ergänzt durch Leichte Sprache.
4. Robust
Ihre Inhalte müssen robust auf allen Geräten funktionieren, auch mit assistiven Technologien wie einem Screenreader.
Wer muss die Vorgaben umsetzen?
Die Pflichten treffen deutlich mehr Unternehmen, als viele denken. Grundsätzlich muss jedes Unternehmen handeln, das über seine Website Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbietet. Ein Beispiel sind Online-Shops, aber auch Banken, Versicherungen, Reiseportale und Anbieter von E-Books.
Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Millionen € Jahresumsatz bei Dienstleistungen. Alle anderen müssen ihre Inhalte barrierefrei zur Verfügung stellen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. So ist es möglich, Dienstleistungen im Internet für alle zugänglich zu machen.
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Betroffen sind Unternehmen mit digitalen Angeboten für Verbraucher
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Beispiele: Online-Shops, Banken, Versicherungen, Buchungs- und Ticketportale
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Ausnahme nur für Kleinstunternehmen unter 2 Millionen € Jahresumsatz
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Die Vorgaben gelten unabhängig vom eingesetzten CMS
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Barrierefreiheit als Chance für Ihr Unternehmen
Eine barrierefreie Website erfüllt nicht nur das Gesetz, sie erreicht auch mehr Menschen. In Deutschland leben mehrere Millionen Menschen mit Behinderungen, dazu kommen viele Menschen mit temporären oder altersbedingten Einschränkungen. Barrierefreie Inhalte machen Ihre Angebote für all diese Menschen online zugänglich.
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Seit 28. Juni 2025 Pflicht nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
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Mehr Reichweite: zugängliche Angebote erreichen mehr Menschen
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Rechtssicherheit: Abmahnungen und Bußgelder vermeiden
Gut gestaltete, zugängliche Inhalte verbessern die Nutzererfahrung für alle, stärken das Vertrauen in Ihre Marke und wirken sich positiv auf die Sichtbarkeit im Web aus. Wer Barrieren früh beseitigt, vermeidet außerdem rechtliche Risiken, denn bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Abmahnungen und Bußgelder.
SiteCockpit zeigt Ihnen, wo Ihre Website Barrieren enthält, zum Beispiel bei Bildern ohne Alternativtexte, bei zu schwachem Kontrast oder einer nicht bedienbaren Navigation. So gestalten Sie Ihre Inhalte Schritt für Schritt zugänglich und dokumentieren die Umsetzung nachvollziehbar.
Ihre Komplettlösung
In fünf Schritten zur Barrierefreiheit
1. Bestandsaufnahme: Testen Sie Ihre Website mit dem kostenlosen Livecheck und finden Sie bestehende Barrieren.
2. Monitoring einrichten: Aktivieren Sie easyMonitoring für die automatisierte Prüfung nach WCAG 2.2 AA.
3. Sofortmaßnahmen umsetzen: Binden Sie easyVision ein und erstellen Sie fehlende Alternativtexte für Bilder mit easyAlt.
4. Inhalte zugänglich machen: Mit easyTranslate machen Sie Ihre Inhalte in weiteren Sprachen zugänglich.
5. Dokumentation erstellen: Generieren Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung mit easyStatement, konform mit dem Gesetz.
Unsere Produkte für Ihre barrierefreie Website
Unsere Produkte decken den gesamten Weg zur Barrierefreiheit ab. Mit den Produkten von SiteCockpit setzen Sie alle Anforderungen einfach, skalierbar und systemunabhängig um. Jedes Produkt lässt sich einzeln oder kombiniert nutzen, von der Prüfung über die Umsetzung bis zur Dokumentation. So finden Unternehmen jeder Größe die passenden Produkte für ihre Website.
easyVision
Individuelle Darstellungsoptionen wie Kontraste, Lesemodi oder Tastaturbedienung direkt auf Ihrer Website.
easyMonitoring
Automatisierte Prüfung Ihrer Website auf Barrieren mit klaren Handlungsempfehlungen.
easyStatement
Rechtssichere Barrierefreiheitserklärung, automatisch erstellt und anpassbar.
easyAI
KI-gestützte Assistenz für Barrierefreiheit und Content-Optimierung.
easyAlt
Automatisierte Alternativtexte für Bilder, schnell, konsistent und WCAG-orientiert.
easyTranslate
Barrierearme Übersetzungen und Sprachvarianten für Ihre Inhalte.
Workshops
Praxisnahes Wissen zur optimalen Umsetzung der Barrierefreiheit in Ihrem System.
Webinare
Live-Sessions mit konkreten Anleitungen, Best Practices und Q&A rund um Barrierefreiheit.
Funktioniert mit jedem CMS
Für alle verbreiteten CMS bieten wir angepasste Integrationen, für maximale Flexibilität und Zukunftssicherheit.
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Nicht das passende CMS gefunden? Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Integrationen.
Technische Anforderungen: WCAG 2.2 und EN 301 549
Die technische Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien und die Norm EN 301 549 beschreiben, wie barrierefreie Inhalte im Web gestaltet sein müssen. Dazu zählen zum Beispiel aussagekräftige Texte als Alternative für Bilder, ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, gut lesbare Schriften, eine per Tastatur bedienbare Navigation und volle Screenreader-Unterstützung.
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WCAG 2.2 AA als Standard, referenziert über EN 301 549
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Kontrast, lesbare Texte, Tastatur-Bedienung und Screenreader-Unterstützung
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Zugängliche Inhalte in klarer Sprache, unabhängig vom CMS
Wichtig ist außerdem eine klare Sprache und eine logische Struktur, damit Inhalte verständlich und zugänglich bleiben. Diese Standards gelten für jede Website, unabhängig davon, welches CMS oder welche Technik Sie verwenden. SiteCockpit prüft Ihre Website automatisiert gegen die Kriterien der Accessibility und liefert konkrete Handlungsempfehlungen.
Unsere Pakete und Preise im Überblick
Schöpfen Sie das volle Potenzial der digitalen Barrierefreiheit mit unseren flexiblen, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Paketen und Preisen aus.
Starter
- Websiten-Plugin (Widget)
- 1 Domain
- Barrierefreiheitserklärung
- 2500 Credits pro Monat
- 1 Nutzer
- easyMonitoring (Automatische Überwachung)
- easyALT (aut. Alt-Attribute)
Pro
- Alles aus Starter +
- 2 Domains
- 10.000 Credits pro Monat
- easyMonitoring
- 3 Nutzer
- easyTranslate (Live-Übersetzung in 25+ Sprachen)
- Integrationsservice
Premium
- Alles aus PRO +
- 5 Domains
- 30.000 Credits pro Monat
- easyLanguage (Einfache & Leichte Sprache nach DIN)
- 10 Nutzer
- Keyaccount & Onboarding
- Hilfe bei Prüfung durch Behörden
Enterprise
- Individuelle Anforderungen
- Key-Account Betreuung
- Manuelle Audits und Schulungen
- Unterstützung bei Prüfungen durch Behörden und bei inhaltlichen Themen durch Abmahnungen (keine rechtliche Beratung)
- 99,9% SLA
** Hinweis: Gutscheine sind nicht übertragbar, nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar und ausschließlich online einlösbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Noch Fragen? Wir helfen weiter.
Ob unverbindliche Erstberatung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder konkrete Planung Ihrer Umsetzung, wir sind für Sie da. Machen Sie Ihre Website barrierefrei, mit einem Partner, der Sie versteht.
Häufige Fragen zur barrierefreien Website
Laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen Betreiber sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte, Texte, Bilder und Funktionen für alle Menschen zugänglich und bedienbar sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Die Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025, Verstöße können zu Sanktionen führen.