Barrierefreie Websites für Dienstleister und Unternehmen

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen und Dienstleister dazu, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz betrifft zum Beispiel Banken, Versicherungen, Buchungsportale und viele weitere Dienstleistungen im Internet. Mit SiteCockpit setzen Sie die gesetzlichen Anforderungen effizient und rechtssicher um, erreichen mehr Menschen und schaffen digitale Teilhabe für alle.

Barrierefreie Website für Dienstleister und Unternehmen nach BFSG

Was verlangt das Gesetz von Websites und Dienstleistern?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie, den European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und Dienstleister, ihre Websites und digitalen Angebote so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können. Für viele Anbieter ist Barrierefreiheit damit keine freiwillige Leistung mehr, sondern eine klare gesetzliche Vorgabe.

Betroffen sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, zum Beispiel Online-Banking, Versicherungsportale, Reisebuchungen, Ticketsysteme im Personenverkehr, Telekommunikationsdienste und E-Books. Auch klassische Unternehmens-Websites fallen unter das Gesetz, sobald über sie solche Dienstleistungen für Verbraucher angeboten werden. Als Faustregel gilt: Wo Menschen im Internet einen Vertrag abschließen oder eine Leistung buchen, muss das Angebot barrierefrei sein.

Die Anforderungen richten sich nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese Richtlinie und die zugehörige Norm EN 301 549 bilden den technischen Standard, an dem barrierefreie Inhalte gemessen werden. SiteCockpit prüft Ihre Website automatisiert gegen diesen Standard und zeigt Ihnen konkret, welche Inhalte Sie anpassen sollten.

Der Gesetzgeber orientiert sich eng an den europäischen Vorgaben. Die EU-Richtlinie hinter dem Gesetz sorgt dafür, dass die Anforderungen in der gesamten EU vergleichbar sind. Für Dienstleistungen im Internet heißt das zum Beispiel: Bilder brauchen aussagekräftige Texte als Alternative, Formulare klare Beschriftungen und Videos Untertitel, damit alle Inhalte zugänglich sind. Wer diese Vorgaben aus dem Gesetz früh umsetzt, gestaltet seine Angebote zukunftssicher.

check Seit Juni 2025 Pflicht für Websites vieler Unternehmen
check Gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
check Orientiert sich an den WCAG-Richtlinien und der EU-Norm EN 301 549
check Barrierefreie Inhalte erreichen mehr Menschen und mehr Kunden

Die vier Prinzipien barrierefreier Inhalte

Ein barrierefreies Design folgt vier Prinzipien der WCAG 2.2 auf Stufe AA. Diese Prinzipien zeigen, wie Sie Inhalte für alle Menschen zugänglich gestalten, auch für Menschen mit Einschränkungen.

1. Wahrnehmbar

Texte, Bilder und Videos müssen wahrnehmbar sein, zum Beispiel durch Alternativtexte für Bilder, Untertitel und ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund.

2. Bedienbar

Ihre Website muss per Tastatur bedienbar sein, mit klarer Navigation, sichtbarem Fokus und großen Klickbereichen, auch ohne Maus.

3. Verständlich

Verwenden Sie klare Sprache und lesbare Texte, damit Inhalte und Abläufe für alle verständlich und einfach zu nutzen sind.

4. Robust

Ihre Inhalte müssen robust sein und auf allen Geräten funktionieren, auch mit assistiven Technologien wie einem Screenreader.

Wer ist betroffen? Beispiele aus der Praxis

Das Gesetz betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele denken. Neben Online-Shops zählen zahlreiche Dienstleister dazu, deren Angebote über Websites oder Apps zugänglich sind. Ein Beispiel: Eine Bank mit Online-Banking, eine Versicherung mit digitalem Abschluss oder ein Reiseportal mit Buchungsstrecke.

Auch Anbieter von E-Books, Telekommunikationsdiensten und Tickets im Personenverkehr sind betroffen. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Millionen € Jahresumsatz bei Dienstleistungen.

  • check Banken und Versicherungen mit digitalen Angeboten für Verbraucher
  • check Reise-, Buchungs- und Ticketportale, zum Beispiel im Personenverkehr
  • check Anbieter von E-Books, Telekommunikationsdiensten und Online-Shops
  • check Ausnahme nur für Kleinstunternehmen unter 2 Millionen € Jahresumsatz
Beispiele betroffener Dienstleister und Unternehmen nach dem BFSG

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Barrierefreiheit als Chance für Ihr Unternehmen

Barrierefreie Websites erfüllen nicht nur das Gesetz, sie sind auch ein Gewinn für Ihr Unternehmen. In Deutschland leben mehrere Millionen Menschen mit Behinderungen, dazu kommen viele Menschen mit temporären oder altersbedingten Einschränkungen. Barrierefreie Inhalte machen Ihre Angebote für all diese Menschen im Internet nutzbar.

  • check Seit 28. Juni 2025 Pflicht nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  • check Mehr Reichweite: barrierefreie Angebote erreichen mehr Menschen
  • check Rechtssicherheit: Abmahnungen und Bußgelder vermeiden

Gut gestaltete, barrierefreie Inhalte verbessern zugleich die Nutzererfahrung für alle, stärken das Vertrauen in Ihre Marke und wirken sich positiv auf die Sichtbarkeit in Suchmaschinen aus. Wer Barrieren früh beseitigt, vermeidet außerdem rechtliche Risiken. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 €.

SiteCockpit zeigt Ihnen, wo Ihre Website Barrieren enthält, zum Beispiel bei Bildern ohne Alternativtexte, zu schwachen Kontrasten oder einer nicht per Tastatur bedienbaren Navigation. So gestalten Sie Ihre Inhalte Schritt für Schritt barrierefrei und dokumentieren die Umsetzung nachvollziehbar.

Ihre Komplettlösung

In fünf Schritten zur Barrierefreiheit

1. Bestandsaufnahme: Testen Sie Ihre Website mit dem kostenlosen Livecheck und finden Sie bestehende Barrieren.

2. Monitoring einrichten: Aktivieren Sie easyMonitoring für die automatisierte Prüfung nach WCAG 2.2 AA.

3. Sofortmaßnahmen umsetzen: Binden Sie easyVision ein und erstellen Sie fehlende Alternativtexte für Bilder mit easyAlt.

4. Inhalte zugänglich machen: Mit easyTranslate machen Sie Ihre Inhalte in weiteren Sprachen zugänglich.

5. Dokumentation erstellen: Generieren Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung mit easyStatement, konform mit dem Gesetz.

Checkliste: In fünf Schritten zur Barrierefreiheit mit SiteCockpit

Digitale Barrierefreiheit. Einfach umgesetzt.

Mit SiteCockpit machen Sie Ihre Website barrierefrei, gesetzeskonform und nutzerfreundlich.

Mehr Menschen erreichen

Barrierefreie Angebote erreichen mehr Menschen, auch mit Behinderungen oder Einschränkungen.

Einfache Integration

Einbau in bestehende Websites ohne Relaunch, per Code-Snippet in wenigen Minuten.

Rechtlich abgesichert

Erfüllung der WCAG 2.2 und der Vorgaben aus dem Gesetz, dokumentiert und nachvollziehbar.

Technische Anforderungen: WCAG 2.2 und EN 301 549

Die technische Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Konformitätsstufe AA. Dieser Standard und die harmonisierte Norm EN 301 549 beschreiben, wie barrierefreie Inhalte im Web gestaltet sein müssen. Konkret bedeutet das zum Beispiel: aussagekräftige Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, gut lesbare Schriften, eine per Tastatur bedienbare Navigation und volle Unterstützung für einen Screenreader.

  • check WCAG 2.2 AA als Standard, referenziert über EN 301 549
  • check Kontraste, lesbare Texte, Tastatur-Bedienung und Screenreader-Unterstützung
  • check Barrierefreie Inhalte auf allen Geräten und mit assistiven Technologien

Wichtig ist außerdem, dass Ihre Inhalte auf allen Geräten robust funktionieren und mit assistiven Technologien kompatibel sind. So bleiben Ihre Angebote für alle Menschen zugänglich, unabhängig davon, welche Software oder welches Gerät sie verwenden. Ein durchdachtes, barrierefreies Design macht es möglich, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen Ihre Inhalte gleichermaßen nutzen. Verwenden Sie klare Farben mit gutem Kontrast zwischen Text und Hintergrund und gestalten Sie Bedienelemente so einfach wie möglich. Auch die Struktur der Seite und klar beschriftete Formulare gehören zu den Kriterien der Accessibility.

SiteCockpit prüft Ihre Website automatisiert gegen diesen Standard, priorisiert die nötigen Maßnahmen und liefert konkrete Beispiele für die Umsetzung. Mit dem Kontrastchecker prüfen Sie Farben und Kontraste, mit easyAlt erstellen Sie Alternativtexte für Bilder.

SiteCockpit: Ihre Komplettlösung für digitale Barrierefreiheit

Mit den Tools von SiteCockpit setzen Sie alle gesetzlichen Anforderungen einfach, skalierbar und systemunabhängig um.

Einfache Integration in Ihr System

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** Hinweis: Gutscheine sind nicht übertragbar, nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar und ausschließlich online einlösbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Noch Fragen? Wir helfen weiter.

Ob unverbindliche Erstberatung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder konkrete Planung Ihrer Umsetzung, wir sind für Sie da. Machen Sie Ihre Website barrierefrei, mit einem Partner, der Ihr Angebot versteht.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit für Websites und Dienstleister

Maßgeblich ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen und Dienstleister seit dem 28. Juni 2025, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Grundlage sind die WCAG 2.2 auf Stufe AA.

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