Barrierefreiheit ist Pflicht – WCAG 2.2 einfach erklärt
Webseiten sollen heute für alle nutzbar sein – egal ob mit oder ohne Einschränkungen. Die WCAG 2.2 zeigt, wie Barrierefreiheit im Web funktioniert. Verstehen Sie in wenigen Minuten, worauf es jetzt ankommt – und wie Ihr Online-Angebot fit für alle wird.

WCAG 2.2 – Die Grundlage für barrierefreie Websites
Die WCAG 2.2 ist der aktuelle Standard für barrierefreie Webinhalte. Sie legt fest, wie Websites gestaltet sein müssen, damit sie für möglichst viele Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von individuellen Einschränkungen.
Herausgegeben wird sie von der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C. WCAG 2.2 baut auf den Vorgängerversionen 2.0 (2008) und 2.1 (2018) auf und erweitert diese um neue Anforderungen.
Kernpunkte der WCAG 2.2:
-
Internationale Standards: Weltweit anerkannte Richtlinien für digitale Barrierefreiheit.
-
Breite Abdeckung: Anforderungen für Texte, Bilder, Videos, Navigation und Interaktionen.
-
Aktualisiert & erweitert: Enthält alle Kriterien aus WCAG 2.0 und 2.1 plus neue Empfehlungen.

Neue Anforderungen in WCAG 2.2
Die Version 2.2 der WCAG hat gegenüber WCAG 2.1 einige zusätzliche Erfolgskriterien eingeführt, um noch mehr Barrieren abzubauen – insbesondere für Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Tastaturfokus nicht verdeckt
Fokussierte Elemente dürfen nicht durch andere verdeckt werden (Stufe AA).
Alternativen zu Drag-and-drop
Funktionen müssen auch ohne Ziehen bedienbar sein (Stufe AA).
Mindestgröße für Bedienelemente
Interaktive Elemente sollen mindestens 24x24 CSS-Pixel groß sein (Stufe AA).
Einheitliche Hilfsangebote
Hilfefunktionen sollen konsistent platziert sein (Stufe A).
Barrierearme Authentifizierung
Anmeldeprozesse müssen ohne unnötige Hürden auskommen (Stufe AA).
Keine redundanten Eingaben
Bereits eingegebene Infos dürfen nicht erneut abgefragt werden (Stufe A).
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit
Barrierefreiheit (engl. accessibility) heißt: Ihre Website funktioniert für alle Menschen.
Gerade in einer Branche wie Immobilienwirtschaft ist digitale Inklusion nicht nur ein Muss, sondern ein Wettbewerbsvorteil.
Die Anforderungen basieren auf der EU- Norm WCAG 2.2 (Level AA) – und lassen sich vier Grundprinzipien zuordnen:
1. Wahrnehmbarkeit
Alle Inhalte und Bedienelemente müssen für Nutzer wahrnehmbar sein – sei es visuell, akustisch oder mit Unterstützungstechnologien. Das bedeutet zum Beispiel, dass Bilder mit einem aussagekräftigen Alternativtext versehen sind, Audioinhalte Untertitel oder Transkripte haben und ausreichende Kontraste vorhanden sind. Nutzer sollen die Informationen mit ihren vorhandenen Sinnen erfassen können.
2. Bedienbarkeit
Eine Website muss bedienbar sein, das heißt, alle Funktionen sind für alle Nutzer zugänglich. Inhalte dürfen nicht nur mit der Maus gesteuert werden, sondern auch per Tastatur, Sprachsteuerung oder anderen Hilfsmitteln. Wichtig sind z.B. gut sichtbare Fokusmarkierungen für die Tastatur-Navigation, ausreichend Zeit für Eingaben und das Vermeiden von Inhalten, die Anfälle (z.B. durch starkes Flackern) auslösen könnten.
3. Verständlichkeit
Sowohl die Informationen als auch die Bedienung der Seite sollen verständlich sein. Klare und einfache Sprache, erläuternde Hinweise bei Formularen, ein vorhersehbares Verhalten der Navigation und konsistente Gestaltung helfen allen Nutzern, die Website leicht zu verstehen. Wenn Fehlermeldungen auftreten, sollten diese verständlich formuliert sein und Hinweise geben, wie der Fehler behoben werden kann.
4. Robustheit
Inhalte müssen robust sein, damit sie auch mit verschiedenen Browsern, Geräten und Hilfstechnologien (wie Screenreadern) kompatibel sind – und das möglichst langfristig. Technisch bedeutet dies, sich an Webstandards zu halten und sauber zu programmieren, damit zum Beispiel ein Screenreader die Seite korrekt interpretieren kann. Eine robuste Website bleibt auch dann zugänglich, wenn sich Technologien weiterentwickeln.
Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit im Web ist wichtig, weil alle Menschen ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben – auch online. Millionen von Nutzerinnen und Nutzern sind auf Hilfsmittel oder bestimmte Web-Standards angewiesen, zum Beispiel:
-
Menschen, die blind sind oder sehr schlecht sehen, nutzen Screenreader und brauchen Alternativtexte für Bilder.
-
Personen mit motorischen Einschränkungen verwenden oft nur die Tastatur oder Sprachsteuerung.
-
Menschen mit einer Hörbehinderung sind auf Untertitel oder Transkripte angewiesen.
-
Nutzende mit kognitiven Beeinträchtigungen profitieren von einfacher Sprache und übersichtlichen Strukturen.
-
Barrierefreie Websites ermöglichen es diesen Gruppen, problemlos am digitalen Leben teilzuhaben.

Ihr neues Wissen verdient Wirkung. Jetzt barrierefrei werden.
Sie haben sich gut informiert. Starten Sie mit SiteCockpit in die Umsetzung – einfach, sicher und konform. Ihr nächster Schritt beginnt hier.