Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ob Website, Online Shop oder App: Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Abmahnungen und den Verlust von Verbrauchern.
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Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU Richtlinie 2019/882, dem European Accessibility Act (EAA). Das Gesetz wurde am 22. Juli 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist seit dem 28. Juni 2025 vollständig anzuwenden.
Ziel des Gesetzes ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am digitalen Leben möglich zu machen. Dazu definiert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die Hersteller, Händler und Dienstleistungserbringer erfüllen müssen.
Die konkreten Anforderungen sind in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) geregelt und orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert.
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleistungserbringer, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Das Gesetz gilt unter anderem für den gesamten Online Handel, Bankdienstleistungen, E Books, Telekommunikationsdienste und Personenbeförderung.
Für Websites und Online Shops bedeutet das: Wer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, muss die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG erfüllen. Das betrifft praktisch jeden, der Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkauft.
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Unternehmen mit mindestens 10 Personen und über 2 Millionen Euro Jahresumsatz
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Online Shops, Buchungsportale und digitale Kundenportale
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Hersteller und Händler von Computern, Smartphones und Selbstbedienungsterminals
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Anbieter von Bankdienstleistungen, E Books und Telekommunikationsdiensten
Ausnahmen und Kleinstunternehmen
Nicht alle Unternehmen fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom Gesetz ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe, die weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erzielen.
Wichtig: Für Hersteller und Händler von Produkten gilt diese Ausnahme nicht. Auch Kleinstunternehmen, die Produkte im Sinne des BFSG in den Verkehr bringen, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Darüber hinaus können Unternehmen eine Befreiung beantragen, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Dies muss jedoch dokumentiert und begründet werden.
Welche Anforderungen stellt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an Websites?
Das BFSG verweist auf harmonisierte Normen, insbesondere die EN 301 549. Diese europäische Norm orientiert sich für Websites an den WCAG 2.2 (Level AA). Damit Ihre Website die Barrierefreiheitsanforderungen des Gesetzes erfüllt, müssen digitale Inhalte nach vier Grundprinzipien gestaltet sein: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
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Alternativtexte für Bilder und Medien
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Vollständige Tastaturnavigation
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Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für Text
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Klar strukturierte Inhalte mit semantischem HTML
Wahrnehmbar: Alle Informationen müssen über mindestens zwei sensorische Kanäle zugänglich sein. Das bedeutet unter anderem: Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen. Mit easyAlt erstellen Sie fehlende Alternativtexte automatisiert per KI.
Bedienbar: Alle Funktionen müssen vollständig über die Tastatur erreichbar sein. Nutzer müssen genügend Zeit haben, Inhalte zu lesen, und die Navigation muss konsistent und vorhersehbar sein. easyVision bietet individuell konfigurierbare Einstellungen wie Kontrast, Fokus oder Lesemodi.
Verständlich: Texte müssen in klarer Sprache verfasst sein. Formulare brauchen verständliche Beschriftungen und Fehlermeldungen. Die Navigation muss intuitiv und konsistent sein. Mit easyTranslate übersetzen Sie Ihre Inhalte barrierefrei in andere Sprachen.
Robust: Inhalte müssen mit verschiedenen Browsern, Endgeräten und assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sein.
Was passiert bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wird von Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen:
Bußgelder bis zu 100.000 Euro
Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen, wenn Unternehmen die gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen.
Abmahnungen und Unterlassungsklagen
Verbraucher, Verbände und Konkurrenten können Unternehmen abmahnen, die ihre Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vernachlässigen. Mehr zu Abmahnungen.
Vertriebsverbote für Produkte
Die Marktüberwachungsbehörden können die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen einschränken oder untersagen, wenn die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt werden.
Reputationsverlust und Reichweiteneinbußen
Nicht barrierefreie Websites schließen bis zu 15% der Bevölkerung aus. Suchmaschinen bevorzugen zunehmend barrierefreie Inhalte in den Suchergebnissen.
Übergangsfristen und Zeitplan des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Für Websites und Online Shops gibt es keine Übergangsfrist. Alle digitalen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen seit diesem Datum die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Für bestimmte Bereiche gelten jedoch verlängerte Übergangsfristen: Dienstleistungen, die mithilfe von Produkten erbracht werden, die bereits vor dem 28. Juni 2025 eingesetzt wurden, dürfen bis zum 27. Juni 2030 weiter betrieben werden. Für nicht barrierefreie Selbstbedienungsterminals gilt eine Übergangsfrist bis maximal 2040.
Das bedeutet: Wer eine Website oder einen Online Shop betreibt, muss jetzt handeln. Eine schrittweise Umsetzung mit regelmäßigen Audits ist der effizienteste Weg zur Gesetzeskonformität. easyMonitoring prüft Ihre Seiten automatisiert nach WCAG 2.2 und zeigt Ihnen priorisierte Handlungsempfehlungen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und B2B: Gilt das Gesetz auch im Geschäftskundenbereich?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schützt in erster Linie Verbraucher. Reine B2B Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, fallen nicht direkt unter das Gesetz. Allerdings gibt es Graubereiche: Sobald ein Online Shop oder ein digitaler Dienst auch Verbrauchern offensteht, greifen die Pflichten des BFSG.
Zudem setzen immer mehr Geschäftskunden selbst auf barrierefreie Lieferketten und bevorzugen Partner, die die gesetzlichen Standards erfüllen. Barrierefreiheit kann damit auch im B2B Umfeld zum Wettbewerbsvorteil werden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im europäischen Kontext
Das BFSG ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), der EU Richtlinie 2019/882. Alle EU Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens Juni 2022 in nationales Recht zu überführen und die Regelungen ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden.
In Deutschland trägt das Gesetz den offiziellen Titel „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen". Auf Englisch wird es als „Accessibility Strengthening Act" oder einfach als Teil des EAA bezeichnet.
Durch die EU weite Harmonisierung gelten nun einheitliche Standards für Barrierefreiheit im europäischen Binnenmarkt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist in Deutschland für die Ausgestaltung zuständig, während die Marktüberwachungsbehörden der Länder die Einhaltung kontrollieren.
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Checkliste: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Schritt für Schritt umsetzen
Schritt 1: Betroffenheit prüfen. Klären Sie, ob Ihr Unternehmen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt. Entscheidend sind die Anzahl der Beschäftigten, der Jahresumsatz und die Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
Schritt 2: Ist Zustand ermitteln. Führen Sie einen Audit Ihrer Website durch. Mit dem kostenlosen Live Check von SiteCockpit erhalten Sie eine erste Bewertung in unter 60 Sekunden.
Schritt 3: Maßnahmen umsetzen. Beheben Sie die identifizierten Barrieren. SiteCockpit priorisiert die wichtigsten Maßnahmen und unterstützt Sie mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Schritt 4: Barrierefreiheitserklärung erstellen. Dokumentieren Sie den Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website mit einer rechtssicheren Erklärung. easyStatement macht das in wenigen Minuten möglich.
Schritt 5: Fortlaufend überwachen. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. easyMonitoring überwacht Ihre Seiten kontinuierlich und informiert Sie über neue Handlungsbedarfe.
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