Barrierefreiheit ist Pflicht – BFSG einfach erklärt
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird der digitale Zugang zu Produkten und Dienstleistungen gesetzlich geregelt.
Unternehmen müssen bis Juni 2025 Websites, Online-Angebote und Selbstbedienungsterminals barrierefrei gestalten – im Einklang mit EU-Vorgaben und klaren Anforderungen.
Barrierefreiheit ist jetzt gesetzliche Pflicht – kein „Nice-to-have“.

Marktüberwachung & rechtliche Rahmenbedingungen
Damit das Gesetz in Deutschland durchgesetzt wird, wurden Marktüberwachungsbehörden bestimmt. Diese Stellen kontrollieren, ob Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen – für Webseiten, Apps oder Selbstbedienungsterminals, wie Geldautomaten und andere digitale Dienstleistungen, wie E-Books.
Auch Importeure und Händlerinnen und Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den geltenden Normen entsprechen. Laut Richtlinie gfallen darunter auch internationale Anbieterinnen und Anbieter.
Alle Organisationen, die digitale Inhalte bereitstellen, müssen die Einhaltung dokumentieren – ein Check hilft dabei, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen.

Wen betrifft das Gesetz konkret?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Gesetz, was viele Betreiber digitaler Angebote seit dem 28.06.2025 zur Umsetzung barrierefreier Standards nach WCAG 2.2 verpflichtet.
Die Unternehmen, die unter der Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit fallen, sind die, die:
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Mindestens 10 Menschen im Team des Unternehmens beschäftigen
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Jahresumsatz ab 2 Mio. € erzielen
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Digitale Dienstleistungen für End-Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, wie Online-Terminvereinbarung, Bestellprozesse oder Download- und Kundenbereiche

Ignorieren kostet – Barrierefreiheit ist Pflicht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen und Herstellerinnen und Hersteller seit Juni 2025 zur Einhaltung gesetzlicher Barrierefreiheitsanforderungen in Deutschland. Ob E-Commerce, Finanzwesen, Gesundheitswesen, IT oder NGOs – alle digitalen Inhalte müssen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei gestaltet sein.
Die Einhaltung der Richtlinie wird von Marktüberwachungsbehörden geprüft, die Verstöße konsequent ahnden. Viele Unternehmen fallen unter das Gesetz: Besonders Importeure und Händlerinnen und Händler, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher online anbieten, stehen in der Pflicht.
Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Kleinstunternehmen sind zwar offiziell von dem Gesetz ausgenommen, aber auch sie könnten davon betroffen werden, wenn sie die barrierefreie Accessibility-Lösungen vernachlässigen, denn die gesetzlichen Anforderungen gelten EU-weit und tragen einen wesentlichen Teil auch zur Sichtbarkeit und Benutzerfreundlichkeit Ihrer Webseite.
Ein rechtzeitiger Check hilft, die Einhaltung zu gewährleisten und digitale Barrieren abzubauen.
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Wer die gesetzlichen Pflichten des BFSG ignoriert, riskiert massive Folgen – unabhängig davon, ob es um Websites, Apps, Produkte, Dienstleistungen, E-Books oder Selbstbedienungsterminals geht. Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ist kein Wunschkonzert, sondern klar geregelt.
Bußgelder bis 100.000 €
Verstöße gegen das Gesetz zur Barrierefreiheit können teuer werden – Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände
Auch andere Marktakteure können bei Verstößen gegen die gesetzliche Nutzungspflicht von barrierefreien Inhalten rechtlich vorgehen.
Reputationsverlust durch mediale Aufmerksamkeit
Öffentliche Kritik bei mangelhafter Gestaltung und Ausgrenzung der Menschen mit Behinderungen schadet nachhaltig – und betrifft oft die gesamte Marke.
Weitere rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Neben Geldstrafen drohen auch Verkaufsverbote, wenn die Anforderungen an barrierefreie Online-Angebote nicht erfüllt sind.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit in der Praxis?
Barrierefreiheit bedeutet: Ihre Website, App oder ein digitales Produkt muss laut Gesetz für alle zur Nutzung gestellt werden. Die Barrierefreiheitsanforderungen basieren u. a. auf der WCAG 2.2, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie weiteren EU-Richtlinien. Diese Pflichten gelten für zahlreiche Produkte und Dienstleistungen.
Typische Anforderungen:
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Kontrastreicher Text & skalierbare Schriftgrößen
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Tastatur-Navigation für Nutzerinnen und Nutzer ohne Maus
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Alternativtexte für Bilder & Inhalte
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Klar strukturierte Inhalte (z. B. Überschriften, Listen)
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Verständliche Sprache & intuitive Bedienung

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