Nutzungsbedingungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Verträge, die zwischen der Site Cockpit GmbH, Engeldamm 20, 10179 Berlin, - im Folgenden „Anbieter“ - und den in § 1 Abs. 2 dieser AGB bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“ - geschlossen werden. Kunde und Anbieter werden nachfolgend gemeinsam auch die „Parteien“ und einzeln eine „Partei“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (2) Die Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist. (3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in der Auftragsbestätigung des Anbieters haben Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. (4) Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind - sofern nicht anderweitig gekennzeichnet - freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden gelten erst nach Bestätigung in Textform durch den Anbieter als angenommen. Zur Annahme ist der Anbieter innerhalb von zwei Wochen berechtigt. (2) Alternativ kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande, indem der Kunde auf der Website des Anbieters das gewünschte Angebot auswählt, sodann den Bestellprozess durchläuft und abschließend auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt. (3) Die geschuldeten Leistungen der Parteien ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen.

§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software "SiteCockpit" (nachfolgend „Software“) und ihrer Bestandteile im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Die Software wird in verschiedenen Varianten mit unterschiedlichem Leistungsumfang und unterschiedlicher Vergütung (nachfolgend „Variante“), abhängig u.a. von der Zahl der abgedeckten Domains des Kunden sowie der Zahl der Zugriffe auf diese Domains, angeboten. Der Anbieter kann darüber hinaus für Kleinstunternehmen eine unentgeltliche Variante der Software zur Verfügung stellen. (2) Dem Anbieter ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung. (3) Gegenstand des Vertrags können auch mit den unter dem vorstehenden Absatz 1 bezeichneten Gegenständen im Zusammenhang stehende Beratungsleistungen sein (nachfolgend „Beratungsleistungen“).

§ 4 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software im jeweils vereinbarten Umfang über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. (2) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters unter www.sitecockpit.com. (3) Der Anbieter kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu. (4) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht (5) Der Anbieter wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden. (6) Der Anbieter stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern im vereinbarten Umfang zur Verfügung. Der Anbieter wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software sorgen. (7) Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. (2) Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. (3) Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware. (4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

§ 6 Support; Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
(1) Der Anbieter wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren Dienste innerhalb der auf der Website www.sitecockpit.com veröffentlichten Geschäftszeiten nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten. (2) Der Anbieter gewährt abhängig von der jeweils vereinbarten Variante eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98 % im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters. (3) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten im Umfang von insgesamt höchstens 6 Stunden pro Kalendermonat, die während der üblichen Wartungszeiten (zwischen 0:00 und 6:00 Uhr) ausgeführt werden sowie ungeplante Wartungsarbeiten, soweit diese, insbesondere aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung der Leistung, zwingend erforderlich (z.B. erforderliche Installation von Sicherheitspatches) und nicht auf eine Pflichtverletzung des Anbieters zurückzuführen sind, gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Gleiches gilt für Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich. (4) Der Kunde wird Störungen unverzüglich an den Anbieter melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet. (5) Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Anbieter auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 2 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunde hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen. (6) Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben. (7) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters. (8) Für jeden halben Prozentpunkt der Unterschreitung der monatlichen Verfügbarkeit der Leistungen gewährt der Anbieter dem Kunden eine Minderung der Vergütung im betreffenden Monat in Höhe von jeweils 25 % der Vergütung. (9) Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. (3) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen. (4) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen. (5) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über eine Änderung der bei Vertragsschluss gemachten Angaben zur Einordnung seines Nutzungsumfangs oder seiner Unternehmensgröße zu informieren. Gleiches gilt für etwaige Änderungen des Namens, des Sitzes, der Geschäftsanschrift oder sonstiger für die Vertrags- und Zahlungsabwicklung erforderlicher Daten. Auf Nachfrage des Anbieters ist der Kunde jährlich zur Bestätigung bzw. ggf. Korrektur der vorgenannten Angaben verpflichtet.

§ 8 Zahlungsbedingungen und Nachberechnung
(1) Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Der Kunde kann die vereinbarte Zahlung - sofern nicht anders vereinbart - per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Stripe oder PayPal vornehmen. (2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. (3) Die Vergütung ist im Voraus, spätestens zum Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode, zu zahlen. (4) Sollte der Kunde bei Vertragsschluss falsche Angaben zur Einordnung seines Nutzungsumfangs oder seiner Unternehmensgröße gemacht haben, behält sich der Anbieter die Nachberechnung der Vergütung auf Grundlage der für den Kunden tatsächlich anwendbaren Variante vor. Gleiches gilt, wenn sich die bei Vertragsschluss gemachten Angaben während der Vertragslaufzeit ändern. In diesem Fall behält sich der Anbieter eine Nachberechnung der Vergütung mit Beginn des Abrechnungszeitraums vor, ab dem der geänderte Nutzungsumfang oder die geänderte Unternehmensgröße vorliegen.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und beginnt, sofern nicht anders vereinbart, mit dem Vertragsschluss. (2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn er nicht innerhalb einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. (3) Die Kündigung bedarf der Textform gem. § 126b BGB und kann u.a. im Nutzerbereich erklärt werden. (4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, a) wenn sich der Kunde mit der Begleichung von Vergütungsansprüchen in Höhe von insgesamt einer durchschnittlichen Monatsvergütungen für mehr als 30 Tage in Verzug befindet; oder b) Inhalte gegen strafrechtliche oder in einem nicht nur unerheblichen Umfang urheberrechtliche Vorschriften oder Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes verstoßen, es sei denn den Kunden trifft an der Speicherung dieser Inhalte kein Verschulden. (5) Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Anbieter zur Löschung der Daten berechtigt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter wird der Kunde die Daten noch für eine Woche über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus zum Abruf vorhalten; dies gilt nicht, soweit der Anbieter durch das Vorhalten oder Zugänglichmachen der Inhalte Gefahr läuft, sich einer (straf-) rechtlichen Verfolgung oder Inanspruchnahme Dritter auszusetzen.

§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages. (2) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. (3) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. (4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. (5) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. (6) Bei der unentgeltlichen Variante der Software sind Gewährleistung und Haftung beschränkt auf die gesetzlichen Regelungen der Schenkung gemäß der §§ 516 ff. BGB, insbesondere die §§ 521 bis 524 BGB. (7) Der Anbieter schuldet dem Kunden im Falle der Erbringung von Beratungsleistungen keinen konkreten Erfolg und übernimmt insoweit keinerlei Gewähr.

§ 11 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen einschließlich des Inhalts dieses Vertrags der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. (2) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren. (3) Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.

§ 12 Vertragsanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen des vorliegenden Vertrags zu ändern und zu ergänzen. Der Anbieter wird den Kunden hierüber spätestens einen Monat vor Wirksamwerden via E-Mail unter Mitteilung der Änderungen bzw. Ergänzungen informieren. Hierbei wird der Anbieter den Kunden auf die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen. Der Kunde kann den Änderungen/Ergänzungen bis zu einer Woche vor dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens via E-Mail widersprechen. (2) Widerspricht der Kunde nicht, werden die Änderungen mit Ablauf der Frist wirksam; widerspricht der Kunde, ist der Anbieter innerhalb einer Frist von zwei Wochen berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums zu kündigen.

§ 13 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten. (2) Sofern und soweit der Kunde beabsichtigt die vom Anbieter erbrachte Leistung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu verwenden oder der Kunde nachträglich von einer solchen Verarbeitung Kenntnis erlangt, wird er den Anbieter hierüber unverzüglich informieren. In diesem Fall gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung des Anbieters. Die Parteien werden sämtliche weitere erforderliche Angaben im Hinblick auf die Konkretisierung der Verarbeitung unmittelbar vornehmen. (3) Es obliegt dem Kunden als Verantwortlichem zu prüfen, inwiefern die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verarbeitungstätigkeit im Hinblick auf die damit verbundenen Risiken genügen.

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. (2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Die Abtretung von Rechten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen. (2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.