European Accessibility Act einfach erklärt

Der European Accessibility Act (EAA) setzt neue Maßstäbe für digitale Barrierefreiheit in der EU. Mit SiteCockpit erfüllen Sie die Anforderungen effizient und zukunftssicher – ohne große Umbauten oder Systemwechsel.

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EAA: Europäische Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025, digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Besonders betroffen:

  • check Online-Dienste und E-Commerce-Plattformen
  • check Banken, Reiseanbieter, Medien- und Kommunikationsdienste
  • check Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern oder über 2 Mio. € Jahresumsatz
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check Vermeiden Sie Strafen, Abmahnungen und Reputationsverluste – handeln Sie rechtzeitig und sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile.

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Ein kleiner Code genügt – schon sind Ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich.

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Barrierefreiheit ist eine Chance für alle.

Was bringt das beste Angebot, wenn es nicht alle erreichen?

Was der EAA für Ihr Unternehmen bedeutet

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU. Ziel ist ein einheitlicher Rechtsrahmen für einen zugänglichen Binnenmarkt.

  • check EU-weit gültige Richtlinie: European Accessibility Act (EAA)
  • check Gültig ab 28. Juni 2025 für viele digitale Angebote
  • check Technische Basis: WCAG 2.1/2.2 und EN 301 549

Betroffen sind unter anderem E-Commerce-Angebote, mobile Apps, E-Books, Bank- und Fahrkartenautomaten sowie Kommunikations- und Zahlungsdienste. Auch Kundenschnittstellen von Hardware – z. B. Set-Top-Boxen oder Terminals – unterliegen den Anforderungen.

Relevante Anforderungen ergeben sich primär aus der Norm EN 301 549 sowie den internationalen Webstandards der WCAG 2.1 bzw. 2.2. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind – technisch, inhaltlich und visuell.

Nichtbeachtung kann zu Marktverboten, Rückrufpflichten und Bußgeldern führen. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige, systematische Umsetzung – idealerweise begleitet durch Monitoring, Audits und Schulungen.

Digitale Barrierefreiheit nach EAA – leicht umgesetzt

Die EAA-Richtlinien setzen klare Maßstäbe: Digitale Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das betrifft Websites, Apps, Dokumente und alle Online-Services.

Mit SiteCockpit erreichen Sie:

  • check barrierefreie Navigation und klare Strukturen
  • check lesbare Texte & alternative Bildbeschreibungen
  • check bedienbare Formulare für alle Nutzergruppen
  • check optimale Nutzererlebnisse für Menschen mit Einschränkungen
  • check rechtssichere Umsetzung nach EAA
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