Digitale Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen
Ob Bürgerportal, Rathaus-Website oder Verwaltungsservice: Digitale Barrierefreiheit ist für öffentliche Stellen des Bundes und der Länder gesetzlich verpflichtend. Grundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die BITV 2.0 und die EU-Richtlinie 2016/2102 zum barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Mit SiteCockpit setzen Sie die gesetzlichen Anforderungen effizient und rechtssicher um und schaffen digitale Teilhabe für alle Menschen.
Welche Gesetze gelten für öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen sind seit Jahren zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Auf Bundesebene wird diese Richtlinie über das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt.
Die BITV 2.0 gilt für die öffentlichen Stellen des Bundes. Für Behörden, Kommunen und Einrichtungen der Länder gelten die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze und die Verordnung des Landes. Auf Landesebene setzen die Länder dieselbe EU-Richtlinie in eigenes Recht um, sodass die gesetzlichen Anforderungen bundesweit vergleichbar sind, auch für Einrichtungen im Bereich Soziales und Gesundheit.
Zuständig für die fachliche Begleitung ist unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Das Ministerium für Arbeit und Soziales treibt die barrierefreie Informationstechnik im Bund voran. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Der Zugang zu Informationen und digitalen Diensten der Verwaltung soll für alle Menschen möglich sein, unabhängig von Behinderungen. So profitieren mehrere Millionen Menschen mit Behinderungen von einem barrierefreien Zugang.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet: Alle Bürger können die Online-Dienste öffentlicher Stellen nutzen. Grundlage sind die WCAG 2.2 auf Stufe AA mit vier Prinzipien.
1. Wahrnehmbarkeit
Texte, Bilder und Videos müssen für alle erfassbar sein, etwa durch Alternativtexte, Untertitel und ausreichende Kontraste.
2. Bedienbarkeit
Steuerung per Tastatur, große Klickbereiche und eine klare Navigation ermöglichen die Bedienung ohne Maus.
3. Verständlichkeit
Klare Sprache, einfache Abläufe und verständliche Formulare, bei Bedarf ergänzt durch Leichte Sprache.
4. Robustheit
Kompatibilität mit Assistenzsoftware wie Screenreadern und sauberer, standardkonformer Code.
Wer ist betroffen: Bund, Länder und Kommunen
Betroffen sind alle öffentlichen Stellen, die digitale Angebote für Bürgerinnen und Bürger bereitstellen. Dazu zählen Rathäuser, Behörden, Ministerien, Ämter für Soziales, die Agentur für Arbeit, Stadtwerke, Bibliotheken, Hochschulen und weitere Einrichtungen des Bundes und der Länder. Neben Websites fallen auch mobile Anwendungen, Online-Anträge, Intranets und elektronische Verwaltungsdienste unter die Vorgaben.
Die Aufgaben reichen von der Prüfung bestehender Web-Anwendungen über die Umsetzung konkreter Maßnahmen bis zur laufenden Pflege. Auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit und eine Feedback-Möglichkeit für Nutzer gehören zu den gesetzlichen Pflichten.
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Öffentliche Stellen des Bundes: BGG und BITV 2.0
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Behörden und Kommunen der Länder: jeweilige Landesgesetze und Verordnung
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Betroffen sind Websites, mobile Anwendungen und Fachanwendungen
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Pflicht zur Erklärung über die Barrierefreiheit und zum Feedback-Mechanismus
Überwachungsstelle und Durchsetzung der Barrierefreiheit
Die Einhaltung der Vorgaben wird aktiv kontrolliert. Für die öffentlichen Stellen des Bundes prüft die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik regelmäßig Websites und mobile Anwendungen und berichtet an die EU. Auf Landesebene übernehmen die Überwachungsstellen der Länder dieselben Aufgaben für die Behörden und Kommunen des jeweiligen Landes.
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Überwachungsstelle des Bundes prüft die Stellen des Bundes
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Überwachungsstellen der Länder prüfen Behörden und Kommunen
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Feedback-Mechanismus und Schlichtungsstelle nach dem BGG
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Risiko: Beschwerden, Imageverlust und rechtliche Nachforderungen
Stellt die Überwachungsstelle Mängel fest, müssen die betroffenen Stellen nachbessern. Bürgerinnen und Bürger können Barrieren zudem über einen Feedback-Mechanismus melden und bei anhaltenden Problemen die Schlichtungsstelle nach dem BGG anrufen. Für öffentliche Einrichtungen entstehen so nicht nur rechtliche Risiken, sondern auch ein Reputationsrisiko, wenn der Zugang zu digitalen Diensten nicht für alle Menschen gewährleistet ist.
SiteCockpit unterstützt Sie dabei, den gesetzlichen Anforderungen dauerhaft zu genügen. Die Plattform prüft Ihre Anwendungen automatisiert, priorisiert die nötigen Maßnahmen und dokumentiert den Fortschritt, damit Sie einer Prüfung durch die Überwachungsstelle gelassen entgegensehen.
Ihre Komplettlösung
In fünf Schritten zur konformen Behörden-Website
1. Bestandsaufnahme: Prüfen Sie Ihre Website mit dem kostenlosen Livecheck und ermitteln Sie bestehende Barrieren.
2. Monitoring einrichten: Aktivieren Sie easyMonitoring für die automatisierte Prüfung nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549.
3. Sofortmaßnahmen umsetzen: Binden Sie easyVision als Assistenz-Widget ein und erstellen Sie fehlende Alternativtexte mit easyAlt.
4. Zugang erweitern: Mit easyTranslate machen Sie Inhalte in weiteren Sprachen zugänglich.
5. Erklärung erstellen: Generieren Sie Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit mit easyStatement, konform mit BGG und BITV 2.0.
Digitale Barrierefreiheit. Einfach umgesetzt.
Mit SiteCockpit machen Sie Ihre öffentliche Einrichtung barrierefrei, gesetzeskonform und nutzerfreundlich.
Mehr Teilhabe
Erreichen Sie alle Menschen und Bürger, auch Menschen mit Behinderungen oder technischen Einschränkungen.
Einfache Integration
Einbau in bestehende Websites und Anwendungen ohne Relaunch, per Code-Snippet.
Rechtlich abgesichert
Erfüllung der WCAG 2.2 sowie der Vorgaben aus BGG, BITV 2.0 und Landesrecht.
Technische Anforderungen: WCAG 2.2 und EN 301 549
Die technische Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Konformitätsstufe AA. Die BITV 2.0 verweist über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf diese Richtlinie. Gefordert sind unter anderem ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, eine per Tastatur bedienbare Navigation, Untertitel für Videos und volle Screenreader-Unterstützung.
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WCAG 2.2 AA als Maßstab, referenziert über EN 301 549
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BITV 2.0 setzt die EU-Richtlinie technisch um
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Automatisierte Prüfung und revisionssichere Dokumentation
SiteCockpit prüft Ihre Websites und Anwendungen automatisiert nach WCAG 2.2 AA und liefert priorisierte Handlungsempfehlungen. Die Ergebnisse dokumentieren Sie revisionssicher, was die Zusammenarbeit mit der Überwachungsstelle und die interne Umsetzung deutlich erleichtert.
SiteCockpit: Ihre Komplettlösung für digitale Barrierefreiheit
Mit den Tools von SiteCockpit setzen Sie alle gesetzlichen Anforderungen einfach, skalierbar und systemunabhängig um.
easyVision
Individuelle Darstellungsoptionen wie Kontraste, Lesemodi oder Tastaturbedienung direkt auf Ihrer Website.
easyMonitoring
Automatisierte Prüfung Ihrer Website auf Barrieren mit klaren Handlungsempfehlungen.
easyStatement
Rechtssichere Barrierefreiheitserklärung, automatisch erstellt und anpassbar.
easyAI
KI-gestützte Assistenz für Barrierefreiheit und Content-Optimierung.
easyAlt
Automatisierte Alternativtexte für Bilder, schnell, konsistent und WCAG-orientiert.
easyTranslate
Barrierearme Übersetzungen und Sprachvarianten für Ihre Inhalte.
Workshops
Praxisnahes Wissen zur optimalen Umsetzung der Barrierefreiheit in Ihrem System.
Webinare
Live-Sessions mit konkreten Anleitungen, Best Practices und Q&A rund um Barrierefreiheit.
Einfache Integration in Ihr System
Starten Sie jetzt 7 Tage kostenlos und machen Sie Ihre Behörden-Website barrierefrei.
Unsere Pakete und Preise im Überblick
Schöpfen Sie das volle Potenzial der digitalen Barrierefreiheit mit unseren flexiblen, auf Ihre Einrichtung zugeschnittenen Paketen und Preisen aus.
Starter
- Websiten-Plugin (Widget)
- 1 Domain
- Barrierefreiheitserklärung
- 2500 Credits pro Monat
- 1 Nutzer
- easyMonitoring (Automatische Überwachung)
- easyALT (aut. Alt-Attribute)
Pro
- Alles aus Starter +
- 2 Domains
- 10.000 Credits pro Monat
- easyMonitoring
- 3 Nutzer
- easyTranslate (Live-Übersetzung in 25+ Sprachen)
- Integrationsservice
Premium
- Alles aus PRO +
- 5 Domains
- 30.000 Credits pro Monat
- easyLanguage (Einfache & Leichte Sprache nach DIN)
- 10 Nutzer
- Keyaccount & Onboarding
- Hilfe bei Prüfung durch Behörden
Enterprise
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- Key-Account Betreuung
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- Unterstützung bei Prüfungen durch Behörden und bei inhaltlichen Themen durch Abmahnungen (keine rechtliche Beratung)
- 99,9% SLA
** Hinweis: Gutscheine sind nicht übertragbar, nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar und ausschließlich online einlösbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Noch Fragen? Wir helfen weiter.
Ob unverbindliche Erstberatung oder konkrete Planung der Umsetzung, wir unterstützen Sie bei der barrierefreien Transformation Ihrer öffentlichen Einrichtung.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen
Für öffentliche Stellen des Bundes gelten das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Behörden und Kommunen der Länder unterliegen den jeweiligen Landesgleichstellungsgesetzen und der Verordnung des Landes. Alle Regelungen setzen die EU-Richtlinie 2016/2102 zum Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen um.