Barrierefreiheit dokumentieren: So geht’s
Wer digitale Angebote barrierefrei macht, muss das auch belegen können. Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine Erklärung zur Barrierefreiheit, öffentliche Stellen benötigen sie schon länger. Mit easyStatement erstellen Sie diese Erklärung automatisch, mit easyMonitoring dokumentieren Sie Ihren Fortschritt nachvollziehbar. So weisen Sie die Barrierefreiheit jederzeit gegenüber Nutzern und Behörden nach.
Warum Sie Ihre Barrierefreiheit dokumentieren müssen
Barrierefreiheit umzusetzen ist die eine Hälfte, sie zu belegen die andere. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025 dazu, in einer Erklärung zur Barrierefreiheit darzulegen, wie ihre digitalen Angebote die Anforderungen erfüllen. Grundlage ist § 14 in Verbindung mit Anlage 3 zum BFSG.
Öffentliche Stellen kennen diese Pflicht bereits aus dem BGG und der BITV 2.0: Sie müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und einen Feedback-Mechanismus anbieten, über den Nutzer Barrieren melden können. Für Unternehmen nach BFSG ist ein solcher Rückmeldeweg nicht zwingend, aber empfehlenswert.
Eine saubere Dokumentation schützt vor rechtlichen Risiken und schafft Vertrauen. Sie zeigt Nutzern und Behörden transparent, welche Inhalte bereits zugänglich sind, welche Barrieren noch bestehen und welche Maßnahmen geplant sind. SiteCockpit macht diesen Nachweis einfach und hält ihn dauerhaft aktuell.
Was zu einer vollständigen Dokumentation gehört
Eine belastbare Dokumentation besteht aus vier Bausteinen, die zusammen die Barrierefreiheit nachweisbar machen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die zentrale Angabe zum Stand der Barrierefreiheit, mit easyStatement automatisch erstellt und anpassbar.
Prüfberichte und Reports
Nachvollziehbare Reports aus easyMonitoring belegen, welche Kriterien nach WCAG erfüllt sind.
Maßnahmen und Fortschritt
Eine Übersicht der geplanten und umgesetzten Maßnahmen zeigt die Entwicklung über die Zeit.
Feedback-Mechanismus
Ein Kontaktweg, über den Nutzer Barrieren melden können, für öffentliche Stellen Pflicht.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflichtangaben
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist das Herzstück der Dokumentation. Sie legt offen, wie zugänglich Ihre Website oder Anwendung ist und woran Sie noch arbeiten. Die Pflichtangaben ergeben sich für Unternehmen aus Anlage 3 zum BFSG, für öffentliche Stellen aus der BITV 2.0.
Mit easyStatement erstellen Sie diese Erklärung automatisch, in barrierefreier Form und rechtssicher. Ändert sich der Stand Ihrer Website, aktualisieren Sie die Erklärung mit wenigen Klicks, damit sie nie veraltet.
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Angabe zum Stand der Barrierefreiheit und zu bekannten Barrieren
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Hinweis auf geplante Maßnahmen und den zeitlichen Rahmen
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Kontaktweg für Rückmeldungen und Feedback zu Barrieren
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Erstellung, Pflege und Aktualisierung über easyStatement
Wie steht es um Ihre Barrierefreiheit?
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Dokumentation ist ein fortlaufender Prozess
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe. Jede Änderung an Inhalten, Funktionen oder am Design kann neue Barrieren mit sich bringen. Deshalb sollten Sie Ihre Website regelmäßig prüfen und die Dokumentation aktuell halten, besonders nach Relaunches und größeren Updates.
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Regelmäßige Prüfung statt einmaliger Momentaufnahme
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Nachvollziehbare Reports als lückenloser Nachweis
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Erklärung und Reports greifen ineinander
easyMonitoring prüft Ihre Website automatisiert nach WCAG 2.2 AA und hält die Ergebnisse in nachvollziehbaren Reports fest. So entsteht eine lückenlose Historie, die den Fortschritt belegt und bei einer Prüfung durch eine zuständige Stelle sofort verfügbar ist.
Gemeinsam bilden easyMonitoring und easyStatement einen durchgängigen Nachweis: Die Reports zeigen den technischen Stand, die Erklärung fasst ihn für Nutzer und Behörden verständlich zusammen. So dokumentieren Sie Ihre Barrierefreiheit dauerhaft und rechtssicher.
Ihre Komplettlösung
In fünf Schritten zur Barrierefreiheit
1. Bestandsaufnahme: Prüfen Sie Ihre Website mit dem kostenlosen Livecheck und finden Sie bestehende Barrieren.
2. Monitoring einrichten: Aktivieren Sie easyMonitoring für die automatisierte Prüfung nach WCAG 2.2 AA.
3. Sofortmaßnahmen umsetzen: Binden Sie easyVision ein und erstellen Sie fehlende Alternativtexte mit easyAlt.
4. Inhalte zugänglich machen: Mit easyTranslate machen Sie Ihre Inhalte in weiteren Sprachen zugänglich.
5. Dokumentation erstellen: Generieren Sie Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit mit easyStatement und halten Sie sie aktuell.
Unsere Produkte für die Dokumentation Ihrer Barrierefreiheit
Mit den Produkten von SiteCockpit prüfen, verbessern und dokumentieren Sie Ihre Barrierefreiheit, einfach und systemunabhängig.
easyStatement
Rechtssichere Erklärung zur Barrierefreiheit, automatisch erstellt und jederzeit aktualisierbar.
easyMonitoring
Automatisierte Prüfung nach WCAG mit nachvollziehbaren Reports als Nachweis.
easyVision
Individuelle Darstellungsoptionen wie Kontraste, Lesemodi oder Tastaturbedienung auf Ihrer Website.
easyAI
KI-gestützte Assistenz für Barrierefreiheit und Content-Optimierung.
easyAlt
Automatisierte Alternativtexte für Bilder, schnell, konsistent und WCAG-orientiert.
easyTranslate
Barrierearme Übersetzungen und Sprachvarianten für Ihre Inhalte.
Workshops
Praxisnahes Wissen zur optimalen Umsetzung der Barrierefreiheit in Ihrem System.
Webinare
Live-Sessions mit konkreten Anleitungen, Best Practices und Q&A rund um Barrierefreiheit.
Was in die Erklärung zur Barrierefreiheit gehört
Die Pflichtangaben ergeben sich für Unternehmen aus Anlage 3 zum BFSG und für öffentliche Stellen aus der BITV 2.0. In beiden Fällen macht die Erklärung transparent, wie zugänglich ein Angebot ist. Dazu zählen eine Aussage zum Stand der Barrierefreiheit, eine Beschreibung bekannter Barrieren und ein Hinweis darauf, welche Alternativen es gibt.
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Stand der Barrierefreiheit und bekannte Barrieren
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Verweis auf WCAG 2.2 AA und EN 301 549
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Datum der Prüfung und Kontaktweg für Feedback
Technische Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Stufe AA und die Norm EN 301 549. Eine gute Erklärung verweist auf diese Standards, nennt das Datum der letzten Prüfung und bietet einen Kontaktweg für Rückmeldungen. So wird die Barrierefreiheit für alle nachvollziehbar dokumentiert.
Unsere Pakete und Preise im Überblick
Schöpfen Sie das volle Potenzial der digitalen Barrierefreiheit mit unseren flexiblen, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Paketen und Preisen aus.
Starter
- Websiten-Plugin (Widget)
- 1 Domain
- Barrierefreiheitserklärung
- 2500 Credits pro Monat
- 1 Nutzer
- easyMonitoring (Automatische Überwachung)
- easyALT (aut. Alt-Attribute)
Pro
- Alles aus Starter +
- 2 Domains
- 10.000 Credits pro Monat
- easyMonitoring
- 3 Nutzer
- easyTranslate (Live-Übersetzung in 25+ Sprachen)
- Integrationsservice
Premium
- Alles aus PRO +
- 5 Domains
- 30.000 Credits pro Monat
- easyLanguage (Einfache & Leichte Sprache nach DIN)
- 10 Nutzer
- Keyaccount & Onboarding
- Hilfe bei Prüfung durch Behörden
Enterprise
- Individuelle Anforderungen
- Key-Account Betreuung
- Manuelle Audits und Schulungen
- Unterstützung bei Prüfungen durch Behörden und bei inhaltlichen Themen durch Abmahnungen (keine rechtliche Beratung)
- 99,9% SLA
** Hinweis: Gutscheine sind nicht übertragbar, nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar und ausschließlich online einlösbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Noch Fragen? Wir helfen weiter.
Ob unverbindliche Erstberatung zur Erklärung zur Barrierefreiheit oder konkrete Planung Ihrer Dokumentation, wir sind für Sie da. Weisen Sie Ihre Barrierefreiheit nach, mit einem Partner, der Sie versteht.
Häufige Fragen zur Dokumentation der Barrierefreiheit
Ja, sofern Sie unter das BFSG fallen. Nach § 14 BFSG müssen Unternehmen seit dem 28. Juni 2025 eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Öffentliche Stellen sind über die BITV 2.0 bereits länger dazu verpflichtet.