WCAG-Kriterien im Überblick – Prinzipien, Stufen und Erfolgskriterien verständlich erklärt
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte. Sie definieren, wie Text, Bilder, Links und alle weiteren Bestandteile einer Website gestaltet sein müssen, damit sie von möglichst allen Menschen zugänglich genutzt werden können – unabhängig von Behinderungen oder kognitiven Einschränkungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
WCAG-Kriterien kompakt zusammengefasst
Diese vier Punkte fassen zusammen, wie die WCAG aufgebaut sind und was für die Praxis zählt.
-
Herausgegeben vom W3C über die Web Accessibility Initiative (WAI) als offizielle Empfehlung
-
Hierarchischer Aufbau: vier Prinzipien → 13 Richtlinien → einzelne Erfolgskriterien
-
WCAG 2.2 erweitert WCAG 2.1 um neun neue Erfolgskriterien – u. a. zu Fokusindikatoren, Klickzielgrößen und Authentifizierung
-
Konformität muss im Code und in der Struktur umgesetzt und in einer Barrierefreiheitserklärung dokumentiert werden – ein Accessibility-Widget allein reicht nicht
Was sind die WCAG und wie sind sie aufgebaut?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, herausgegeben vom World Wide Web Consortium (W3C), genauer gesagt von dessen Web Accessibility Initiative (WAI). Das World Wide Web Consortium ist das internationale Gremium für Webstandards und veröffentlicht die WCAG als offizielle Empfehlung (W3C Recommendation). Ziel der WCAG ist es, Text, Bilder, Links, Formulare, Dokumente und alle weiteren Webinhalte so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gleichberechtigten und zugänglichen Zugang erhalten.
Die WCAG sind hierarchisch aufgebaut und in vier Ebenen gegliedert: An der Spitze stehen vier übergeordnete Prinzipien. Darunter befinden sich 13 Richtlinien, die konkretisieren, was diese Prinzipien in der Praxis bedeuten. Die prüfbaren Anforderungen werden durch Erfolgskriterien definiert – das sind konkrete, messbare Aussagen darüber, ob ein Webinhalt eine Anforderung erfüllt und für alle Menschen zugänglich ist. Ergänzend gibt es Techniken, die zeigen, wie Erfolgskriterien technisch – etwa mit HTML oder CSS – umgesetzt werden können.
Die aktuelle Version WCAG 2.2 wurde im Oktober 2023 vom W3C veröffentlicht und erweitert die Vorgängerversion WCAG 2.1 um neun neue Erfolgskriterien. Sie ist vollständig abwärtskompatibel: Wer WCAG 2.2 auf Stufe AA erfüllt, erfüllt automatisch alle Anforderungen der Stufen A und AA aus WCAG 2.0 und 2.1. Die WCAG sind in der ISO/IEC 40500 und der europäischen Norm EN 301 549 verankert und bilden die technische Grundlage für das BFSG und den European Accessibility Act (EAA).
Die vier Grundprinzipien der WCAG – das POUR-Modell
Alle 86 Erfolgskriterien der WCAG 2.2 lassen sich auf vier Grundprinzipien zurückführen. Text, Bilder, Links und alle weiteren Webinhalte einer Website müssen alle vier Prinzipien erfüllen – erst dann gilt ein digitales Angebot für alle Menschen als barrierefrei zugänglich.
1. Wahrnehmbar
Text, Bilder, Videos und alle weiteren Inhalte müssen so präsentiert sein, dass Menschen sie mit ihren verfügbaren Sinnen wahrnehmen können. Beispiele: Textalternative für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste für Text.
2. Bedienbar
Alle Funktionen und die gesamte Navigation müssen bedienbar sein – ohne Maus, per Tastatur allein. Kein Mensch darf auf Elemente treffen, die für ihn nicht bedienbar sind. Fokus, Tastaturbedienung und Zeitlimits sind zentrale Anforderungen.
3. Verständlich
Text, Inhalte und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen für alle Menschen verständlich sein. Klare Sprache, konsistente Navigation und hilfreiche Fehlermeldungen sind Bestandteil dieses verständlichen Prinzips.
4. Robust
Text, Code und alle Inhalte müssen so robust implementiert sein, dass Benutzeragenten und assistive Technologien sie zuverlässig interpretieren können – heute und bei zukünftiger technischer Entwicklung. Beispiel: Webinhalte, die auch von neuen Anwendungen korrekt verarbeitet werden.
Zusammenfassung
- Die WCAG sind der globale Standard für barrierefreie Webinhalte, strukturiert in 4 Prinzipien (POUR), 13 Richtlinien und messbare Erfolgskriterien.
- Für das BFSG und den europäischen EAA gilt die Konformitätsstufe AA (50 Kriterien) als gesetzlicher Pflichtmaßstab im Code.
- Die Version WCAG 2.2 bringt 9 neue Erfolgskriterien mit – darunter entscheidende Updates für Fokusindikatoren, Zielgrößen und Anmeldeprozesse.
- WCAG-Konformität lässt sich durch automatisierte Monitoring-Lösungen wie easyMonitoring von SiteCockpit strukturell überwachen.
Die drei Konformitätsstufen: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA
Jedes Erfolgskriterium ist einer von drei Konformitätsstufen zugeordnet. Stufe A ist das Minimum, Stufe AA der gesetzliche Standard für BFSG und EAA, Stufe AAA das höchste erreichbare Niveau. Gerade für öffentliche Stellen ist die Einordnung der Stufen entscheidend.
Erfolgskriterien in der Praxis – zentrale Anforderungen an Text und Inhalt
Erfolgskriterien sind die prüfbaren Kernaussagen der WCAG. Sie sind technologieneutral formuliert und definieren messbar, was Text, Bilder, Links, Formulare und alle weiteren Webinhalte leisten müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Hier sind die in der Praxis am häufigsten fehlenden oder falsch umgesetzten Kriterien:
-
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (Stufe A): Bilder, Icons und grafische Elemente benötigen eine Textalternative – der Alternativtext muss denselben Zweck erfüllen wie der visuelle Inhalt
-
1.4.3 Kontrast – Minimum (Stufe AA): Text muss mindestens ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 zum Hintergrund aufweisen – großer Text mindestens 3:1
-
1.4.4 Textgröße ändern (Stufe AA): Text muss bis zu 200 % vergrößerbar sein, ohne dass Inhalt oder Funktionalität verloren gehen
-
1.4.12 Textabstand (Stufe AA): Menschen müssen Zeilenhöhe, Buchstabenabstand und Wortabstand im Text anpassen können, ohne Inhalt zu verlieren
-
2.1.1 Tastatur (Stufe A): Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein – Text eingeben, Links folgen, Formulare absenden
-
2.4.4 Linkzweck (Stufe A): Der Zweck eines Links muss allein aus dem Linktext erkennbar sein – Mehr erfahren ohne Kontext ist nicht ausreichend
-
2.4.6 Überschriften und Bezeichnungen (Stufe AA): Überschriften und Labels beschreiben das Thema oder den Zweck des Text-Abschnitts
-
3.1.1 Sprache der Seite (Stufe A): Die Standardsprache eines Dokuments muss im HTML deklariert sein – Benutzeragenten und Screenreader benötigen diese Information
-
3.3.1 Fehlererkennung (Stufe A): Automatisch erkannte Eingabefehler werden dem Menschen in Text beschrieben
-
4.1.2 Name, Rolle, Wert (Stufe A): Alle Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen für Benutzeragenten und assistive Technologien zugänglich sein
WCAG 2.2 – veröffentlicht Oktober 2023
Die neun neuen Erfolgskriterien in WCAG 2.2
WCAG 2.2 ergänzt die Vorgängerversion WCAG 2.1 um neun neue Erfolgskriterien, die besonders motorische und kognitive Einschränkungen sowie weitere Behinderungen adressieren. Mehrere betreffen die Tastaturbedienung und den Fokus – für Menschen, die keine Maus verwenden können, sind diese Kriterien in der Praxis entscheidend. Zwei Stufe-A-Kriterien und vier Stufe-AA-Kriterien sind unmittelbar BFSG- und EAA-relevant:
-
3.2.6 Konsistente Hilfe (Stufe A): Hilfsfunktionen müssen seitenübergreifend identisch beschrieben und platziert sein
-
3.3.7 Redundante Eingabe (Stufe A): Menschen dürfen nicht aufgefordert werden, dieselbe Text-Information im selben Prozess zweimal einzugeben
-
2.4.11 Fokus nicht verdeckt – Minimum (Stufe AA): Der Fokus-Indikator darf nicht vollständig durch eingeblendete Inhalte wie Cookie-Banner verdeckt werden
-
2.5.7 Ziehbewegungen (Stufe AA): Drag-&-Drop-Funktionen benötigen eine Textalternative per Klick oder Tap – Menschen ohne Zeigegerät müssen bedienbar bleiben
-
2.5.8 Zielgröße – Minimum (Stufe AA): Klickziele müssen mindestens 24×24 Pixel groß sein oder einen Mindestabstand zu benachbarten Elementen aufweisen
-
3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung – Minimum (Stufe AA): Login-Prozesse dürfen keine kognitiven Tests wie Rätsel oder Bild-Identifizierung als einzigen Authentifizierungsweg erfordern
-
2.4.12 Fokus nicht verdeckt – Erweitert (Stufe AAA): Der Fokus muss vollständig sichtbar sein
-
2.4.13 Erscheinungsbild des Fokus (Stufe AAA): Fokusindikatoren benötigen einen 2 Pixel dicken Umriss mit ausreichendem Kontrast
-
3.3.9 Barrierefreie Authentifizierung – Erweitert (Stufe AAA): Auch Objekt-Identifizierungsaufgaben sind als Minimum nicht zulässig
WCAG, BFSG und EAA – wie hängt das rechtlich zusammen?
Die WCAG sind kein Gesetz, sondern ein technischer Standard des World Wide Web Consortium (W3C). Rechtlich verbindlich werden sie durch Gesetze, die auf sie verweisen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern oder zwei Millionen Euro Jahresumsatz dazu, digitale Angebote, Websites, Web-Anwendungen und Dokumente barrierefrei und zugänglich zu gestalten. Als technischen Maßstab verweist das BFSG auf die EN 301 549, die WCAG Stufe AA als verbindlichen Standard festlegt.
Für die Praxis gilt: Wer Text, Bilder, Links und alle weiteren Webinhalte seiner Website nach WCAG 2.2 Level AA gestaltet, erfüllt damit in der Regel die technischen Anforderungen aus BFSG, EAA und BITV 2.0. Die BITV 2.0 gilt zusätzlich für öffentliche Stellen des Bundes. Wichtig: Die Konformität nach Stufe AA muss nachgewiesen und in einer Barrierefreiheitserklärung dokumentiert werden. Ein Accessibility-Widget als Minimum reicht für die gesetzliche Konformität nicht aus – entscheidend ist die Umsetzung im Code, in der Struktur und in den Text-Inhalten, damit alle Menschen die Website zugänglich nutzen können.
SiteCockpit easyMonitoring
Messen Sie automatisch, welche WCAG-Kriterien Ihre Website auf Stufe AA erfüllt
Techniken vs. Erfolgskriterien – was ist der Unterschied?
Ein häufiges Missverständnis in der Praxis: Die WCAG unterscheiden klar zwischen normativen Erfolgskriterien und informativen Techniken. Für Text, HTML, CSS und alle weiteren Implementierungsdetails gibt es konkrete Techniken – aber diese sind nicht verbindlich. Entscheidend ist das Ergebnis für alle Menschen:
-
Erfolgskriterien sind normativ: Sie definieren verbindlich, was Text, Bilder, Links und Formulare leisten müssen – technologieneutral und für alle Menschen messbar zugänglich
-
Techniken sind informativ: Sie zeigen, wie Kriterien mit HTML, CSS, ARIA oder JavaScript in der Praxis umgesetzt werden können
-
Ausreichende Techniken: Diese Techniken genügen einem Erfolgskriterium sicher – aber die Liste ist nicht vollständig
-
Empfohlene Techniken: Verbessern die Zugänglichkeit von Text und Inhalt, reichen allein aber nicht aus, um ein Kriterium zu erfüllen
-
Fehlertechniken: Bekannte Implementierungen, die mindestens ein Erfolgskriterium verletzen – zum Beispiel Text nur als Bild ohne Alternativtext
-
Eigenständige Umsetzung ist möglich: Auch nicht dokumentierte Techniken können konform sein, solange das Erfolgskriterium für alle Menschen mit Behinderungen erfüllt ist – das gilt auch für künftige Entwicklung neuer Web-Anwendungen
Häufige Fragen zu den WCAG-Kriterien
Die WCAG sind hierarchisch aufgebaut: Vier Prinzipien bilden die oberste Ebene. Darunter stehen 13 Richtlinien, die das jeweilige Ziel für Text, Navigation, Bedienbarkeit und Robustheit beschreiben. Die eigentlichen prüfbaren Anforderungen sind die Erfolgskriterien – sie formulieren konkret und messbar, was ein digitales Angebot für alle Menschen leisten muss. Richtlinien beschreiben das Ziel, Erfolgskriterien sind der messbare Maßstab dafür, ob Webinhalte zugänglich sind.
WCAG 2.2 ergänzt neun neue Erfolgskriterien, die vor allem motorische und kognitive Einschränkungen sowie weitere Behinderungen berücksichtigen. Auf Stufe AA und damit unmittelbar BFSG-relevant sind: Fokus nicht verdeckt – Minimum (2.4.11), Ziehbewegungen (2.5.7), Zielgröße – Minimum (2.5.8, mindestens 24×24 Pixel) und Barrierefreie Authentifizierung – Minimum (3.3.8). Auf Stufe A neu: Konsistente Hilfe (3.2.6) und Redundante Eingabe (3.3.7).
WCAG-Techniken sind informative Dokumente des World Wide Web Consortium (W3C), die zeigen, wie Erfolgskriterien mit HTML, CSS, ARIA oder JavaScript in der Praxis umgesetzt werden können. Sie sind nicht normative und damit nicht verbindlich. Entscheidend ist, dass das Erfolgskriterium für alle Menschen erfüllt wird – nicht welche Technik eingesetzt wird. Auch eigenständige oder neue Techniken können konform sein, etwa bei der Entwicklung moderner Web-Anwendungen.
Die Konformität nach Stufe AA lässt sich durch automatisierte Tests und manuelle Prüfungen bewerten. easyMonitoring prüft Websites kontinuierlich auf eine Vielzahl von Erfolgskriterien – von fehlendem Alternativtext für Bilder über unzureichende Textkontraste bis zu nicht-tastaturzugänglichen Elementen. Da automatisierte Benutzeragenten nur etwa 30–40 % aller Barrieren erkennen, ist für eine vollständige Konformitätsbewertung immer auch eine manuelle Prüfung erforderlich. Gerade für Unternehmen und öffentliche Stellen ist diese Kombination der zuverlässigste Weg zu zugänglichen Webinhalten.