Die Barrierefreiheitserklärung: Ihre gesetzliche Pflicht – einfach erfüllt
Nach BFSG und EU-Richtlinie müssen Anbieter digitaler Angebote eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen – ein Dokument, das den Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website, App oder digitalen Dienstleistung für Menschen mit Behinderungen transparent macht. Mit easyStatement erfüllen Sie diese gesetzliche Pflicht in wenigen Minuten.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das den Stand der Barrierefreiheit eines digitalen Angebots beschreibt – also einer Website, App oder Plattform. Sie informiert Nutzerinnen und Nutzer darüber, welche Inhalte zugänglich sind, welche Barrieren noch bestehen und welche Alternativen zur Verfügung stehen.
Die Erklärung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichten Anbieter digitaler Dienstleistungen zur Veröffentlichung. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang die Barrierefreiheitsanforderungen der WCAG 2.2 erfüllt werden.
Wichtig: Die Barrierefreiheitserklärung muss regelmäßig aktualisiert werden – zum Beispiel nach einem Website-Relaunch, nach der Einführung neuer Funktionen oder bei Änderungen am Stand der Umsetzung.
Was muss die Barrierefreiheitserklärung enthalten?
Eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. easyStatement führt Sie strukturiert durch alle erforderlichen Angaben und stellt sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer vollständige Informationen über die Zugänglichkeit Ihrer digitalen Angebote erhalten.
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Beschreibung des Konformitätsstatus gemäß WCAG 2.2 (vollständig, teilweise oder nicht konform)
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Angaben zu nicht barrierefreien Inhalten, bekannten Barrieren und den Gründen dafür
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Beschreibung verfügbarer Alternativen für nicht zugängliche Inhalte
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Feedback-Mechanismus: Kontaktmöglichkeit für Nutzer, die Barrieren melden möchten
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Hinweise auf das Durchsetzungsverfahren und die zuständige Behörde
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Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung des Dokuments
Gesetzliche Grundlagen: BFSG, BGG und EU-Richtlinie
Die Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen. Ob BFSG, EAA oder WCAG 2.2 – alle verpflichten Anbieter digitaler Angebote in Deutschland und der EU unmittelbar.
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BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz): Seit 28. Juni 2025 in Kraft – verpflichtet Unternehmen mit digitalen Produkten und Dienstleistungen im B2C-Bereich
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BGG (Behindertengleichstellungsgesetz): Verpflichtet Behörden und öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote
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EU-Richtlinie 2016/2102: Europäische Grundlage für die Barrierefreiheitserklärung öffentlicher Stellen
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WCAG 2.2 Level AA: Technischer Standard, an dem sich die Erklärung inhaltlich orientiert
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Nicht konforme Teile der Website oder App müssen mit Erläuterungen und Alternativen dokumentiert werden
In 5 Schritten zur fertigen Barrierefreiheitserklärung
Mit easyStatement führt SiteCockpit Sie strukturiert durch die Erstellung Ihrer Barrierefreiheitserklärung – Schritt für Schritt, ohne juristische Vorkenntnisse.
Unternehmensdaten eingeben
Tragen Sie die grundlegenden Angaben zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation ein. Eine klare Beschreibung Ihrer Dienstleistungen ist dabei wichtig.
Stand der Barrierefreiheit erfassen
Geben Sie an, wie barrierefrei Ihre digitalen Angebote aktuell sind. Die Angaben sollten den tatsächlichen Stand ehrlich widerspiegeln – ein Textbaustein unterstützt Sie dabei.
Technologien und Barrieren dokumentieren
Beschreiben Sie bekannte Barrieren sowie verfügbare Alternativen. Falls Teile Ihrer Website oder App nicht zugänglich sind, müssen die Gründe dafür angegeben werden.
Inkompatibilitäten und WCAG-Kriterien angeben
Dokumentieren Sie bekannte Inkompatibilitäten mit assistiven Technologien wie Screenreadern und wählen Sie das zutreffende WCAG-Level (A, AA oder AAA).
Erklärung generieren und einbinden
Nach Bestätigung wird Ihre Erklärung als fertiges Dokument generiert. Binden Sie es auf einer eigenen Unterseite ein – idealerweise im Footer analog zu Impressum oder AGB.
Hinweis: Die generierte Barrierefreiheitserklärung ist als rechtlich unverbindliche Vorlage zu verstehen. Für die finale Anwendung empfehlen wir eine Prüfung durch eine fachkundige Rechtsberatung.
Für wen gilt die Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung?
Das BFSG und die EU-Richtlinie verpflichten eine Vielzahl von Anbietern digitaler Angebote. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation betroffen ist.
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