BFSG-Abmahnung vermeiden – digitale Barrierefreiheit jetzt umsetzen
Digitale Barrierefreiheit ist keine Option mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Wer Websites oder Shops ohne barrierefreie Gestaltung betreibt, riskiert seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) konkrete rechtliche Folgen – von Hinweismails bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. SiteCockpit unterstützt Ihr Unternehmen mit automatisierter Prüfung, rechtskonformer Erklärung und Frontend-Assistenz – messbar, wartbar, DSGVO-konform.
Das Wichtigste auf einen Blick
BFSG-Abmahnungen kompakt zusammengefasst
Diese vier Punkte fassen zusammen, was Sie zur aktuellen Abmahnsituation wissen sollten.
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Erste BFSG-Abmahnungen kursieren bereits seit August 2025, rund sechs Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes
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Ob das BFSG eine Marktverhaltensregel nach § 3a UWG ist, hat noch kein Gericht entschieden – die Rechtslage gilt als ungeklärt
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Seit Januar 2026 kontrolliert zusätzlich die MLBF als Marktüberwachungsbehörde – unabhängig von zivilrechtlichen Abmahnungen
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Bußgelder reichen je nach Schwere des Verstoßes bis zu 100.000 Euro
BFSG & Wettbewerbsrecht – was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen in Deutschland zur digitalen Barrierefreiheit. Über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann ein Verstoß zusätzlich wettbewerbsrechtlich relevant werden – Wettbewerber, qualifizierte Verbände oder Industrie- und Handelskammern können dann abmahnen. Besonders im Fokus stehen:
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Online-Shops, Commerce-Plattformen und digitale Dienstleistungen mit Endkundenfokus
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Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitenden oder 2 Mio. € Jahresumsatz
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Digitale Vertragsstrecken, Kundenportale, Apps oder zentrale Produktfunktionen
Die aktuelle Abmahnsituation: Was tatsächlich passiert
Bereits rund sechs Wochen nach Inkrafttreten des BFSG, im August 2025, kursierten erste Abmahnschreiben – unter anderem von der CLAIM Rechtsanwalts GmbH, die einen Vergleichsbetrag von rund 595 Euro forderte. Seit Februar 2026 verschickt zusätzlich die Kanzlei MK (Michael Krause, Berlin) Abmahnungen wegen angeblicher BFSG-Verstöße. Parallel dazu kontrolliert seit Januar 2026 die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg behördlich und unabhängig von zivilrechtlichen Verfahren.
Wichtig für die Einordnung: Die Rechtslage ist bislang ungeklärt. Kein Gericht hat bisher entschieden, ob Vorschriften des BFSG tatsächlich eine „Marktverhaltensregel" im Sinne von § 3a UWG darstellen – das wäre jedoch die Voraussetzung für eine wirksame wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Fachanwälte für Wettbewerbsrecht äußern daher bei vielen aktuell verschickten Abmahnungen erhebliche Zweifel: Häufig fehlt eine konkrete Beschreibung des angeblichen Verstoßes, das erforderliche Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und Unternehmen ist nicht immer erkennbar, und mitunter werden überhöhte Gegenstandswerte angesetzt. Erste gerichtliche Präzedenzfälle werden für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.
Wichtig: Diese Einschätzungen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine konkrete Abmahnung wirksam ist, kann nur ein Fachanwalt für Wettbewerbs- oder IT-Recht im Einzelfall beurteilen.
Was tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt?
Strukturiertes Vorgehen statt Panik – diese fünf Schritte helfen bei der Einordnung.
Ruhe bewahren und Frist notieren
Abmahnungen enthalten meist eine Frist von 7 bis 14 Tagen für die Unterlassungserklärung. Datum sofort notieren, nicht in Aktionismus verfallen.
Nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen
Eine vorschnelle Zahlung oder Unterschrift unter eine vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Anwalt für Wettbewerbs- oder IT-Recht einschalten
Nur ein Fachanwalt kann im Einzelfall beurteilen, ob die Abmahnung formell und materiell rechtmäßig ist.
Konkretisierung und Wettbewerbsverhältnis prüfen lassen
Pauschale Vorwürfe ohne konkrete Beschreibung des Verstoßes sowie ein fehlendes echtes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien können eine Abmahnung formell unwirksam machen.
Website unabhängig davon prüfen und nachbessern
Unabhängig vom Ausgang einer Abmahnung bleibt die behördliche Kontrolle durch die MLBF bestehen. Nur eine tatsächlich barrierefreie Website schützt dauerhaft vor beidem.
Digitale Barrierefreiheit umsetzen – Anforderungen
Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit sind klar definiert – insbesondere durch die WCAG 2.2 und die gesetzlichen Vorgaben des BFSG. Hier erfahren Sie, welche Seiten barrierefrei sein müssen.
Wahrnehmbare Inhalte
Texte, Bilder, Videos und Grafiken müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein – mit ausreichenden Kontrasten, Alternativtexten und Untertiteln für audiovisuelle Inhalte.
Tastaturbedienbarkeit & Navigation
Alle Funktionen – Navigation, Filter, Formulare, Bestellstrecken – müssen vollständig ohne Maus zugänglich sein. Dies gilt für Shops, Dienstleistungen und Produkte gleichermaßen.
Barrierefreie Formulare & Prozesse
Fehlermeldungen, Beschriftungen und Abläufe müssen klar, vorhersehbar und verständlich sein. Gerade in Commerce-Umgebungen entstehen hier die häufigsten Verstöße.
Warum Prävention besser ist als Reaktion
Viele Unternehmen unterschätzen noch immer die Pflichten, die sich aus dem geltenden Barrierefreiheitsgesetz ergeben. Dabei ist längst klar: Wer barrierefreie Standards ignoriert, fällt nicht nur aus dem Wettbewerb – sondern riskiert konkrete Abmahnungen und behördliche Bußgelder.
Besonders häufig betroffen sind Anbieter, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten, ohne ihre Website oder App entsprechend umzusetzen. Selbst wenn eine konkrete Abmahnung im Einzelfall unwirksam sein sollte, schützt das nicht vor der unabhängigen behördlichen Kontrolle durch die MLBF.
SiteCockpit hilft dabei, nicht in diese Falle zu tappen: Mit einem strukturierten Monitoring, klaren To-dos und konformer Erklärung sind Sie bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes auf der sicheren Seite – bevor es zu spät ist.
Wie Sie Abmahnungen wirksam vermeiden – bevor Mitbewerber aktiv werden
Ob Händler, Shopbetreiber oder Anbieter digitaler Dienstleistungen: Wer das Thema Barrierefreiheit ignoriert, bietet Mitbewerbern eine einfache Angriffsfläche – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Fehlen Barrierefreiheitsmaßnahmen oder die gesetzlich geforderte Erklärung, besteht die Möglichkeit, dass Konkurrenten eine Unterlassungserklärung fordern oder rechtliche Schritte einleiten.
Prüfen Sie Ihre Website regelmäßig
Mit dem automatisierten WCAG-Audit mit easyMonitoring erkennen Sie Verstöße frühzeitig und können gezielt nachbessern – noch bevor Abmahnungen erfolgen.
Gestalten Sie Ihre digitalen Inhalte im Sinne des BFSG
Inhalte sollten klar strukturiert, visuell zugänglich und vollständig bedienbar sein – auch ohne Maus. SiteCockpit liefert Ihnen klare Handlungsempfehlungen.
Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzu
Gerade bei Abmahnungen oder fragwürdigen Angeboten kann juristische Beratung helfen – z. B. zur Bewertung einer Unterlassungserklärung oder zum Umgang mit UWG-Vorwürfen.
SiteCockpit
So sichert SiteCockpit Ihr Online-Angebot ab
Die Plattform analysiert, dokumentiert und begleitet die barrierefreie Umsetzung digitaler Inhalte nach WCAG 2.2.
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easyMonitoring: Vollautomatisches Audit Ihrer Seiten – mit Score, Fehlerprotokoll und klar priorisierten Aufgaben zur BFSG-konformen Umsetzung
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easyStatement: BFSG-konforme Barrierefreiheitserklärung – automatisch generiert, editierbar und mehrsprachig
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easyVision: Sichtbare Hilfsmittel im Frontend für Nutzer mit motorischen, visuellen oder kognitiven Einschränkungen – einfach aktivierbar
Häufige Fragen zu BFSG-Abmahnungen
Die ersten Abmahnschreiben kursierten bereits ab August 2025, rund sechs Wochen nach Inkrafttreten des BFSG. Seit Februar 2026 läuft eine zweite Welle. Beide Wellen werden von spezialisierten Kanzleien verschickt, die eine angebliche Nichtbarrierefreiheit der jeweiligen Website rügen.