Barrierefreie Website & Gesetz: Welche Seiten sollten Sie überwachen?

BFSG und BITV setzen die EU-Richtlinie seit Juni 2025 in Deutschland um, wie eine Website für Personen mit Behinderungen zugänglich gestaltet sein soll. Unternehmen, besonders im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce), müssen Inhalte im Internet/auf Websites sowie in Web-Anwendungen und Apps barrierefrei bereitstellen. Hier erfahren Sie, welche Bereiche praktisch zählen und wie SiteCockpit die Einhaltung der WCAG-Guidelines und Standards dauerhaft dokumentiert.

Lupe über Website: gesetzliche Barrierefreiheitsanforderungen prüfen.

Rechtlicher Rahmen in Kurzform

Die Marktüberwachungsbehörde prüft Websites und Apps stichprobenartig auf Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen. Rechtsgrundlage: Anlage 1 (Nr. 2) zu § 28 BFSG. Ab dem 28. Juni gelten Pflichten für viele Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce/Commerce) gegenüber Verbraucher:innen. Das umfasst u. a. verständliche Sprache, ausreichende Kontraste, Untertitel/Transkripte, Alternativtexte für Bilder sowie technisch robuste Inhalte.

Für öffentliche Stellen gilt parallel die BITV. Technische Standards/Guidelines sind insbesondere die WCAG 2.2 und die EN 301 549. Es gibt Übergangsfristen und teils Ausnahmen (z. B. für bestimmte bestehende Produkte oder Verträge). Einordnung, Pflichten und typische Fragen erläutern wir im BFSG-Überblick.

Diese Seiten & Dokumente sollten Sie überwachen

Um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu gewährleisten, sollten Sie regelmäßig die oben genannten Seiten und Dokumente überprüfen und anpassen. SiteCockpit bietet Ihnen die notwendigen Tools und Ressourcen, um diese Anforderungen effizient zu erfüllen.

Kernseiten

Startseite, Login, Sitemap, Kontakt, Hilfe/Hilfefunktionen sowie Seiten mit rechtlichen Informationen und Pflichtangaben.

Pro Dienst / Hauptzweck

Mindestens eine relevante Seite je Art von Dienst (z. B. Checkout, Buchung, Anfrage-Formular, Online-Banking-Schritt) sowie Suche.

Barrierefreiheit-Info

Seiten mit Angaben zur Barrierefreiheit (Barrierefreiheitserklärung) gem. § 14 i. V. m. Anlage 3 BFSG – verständlich & zugänglich.

Abweichende Layouts/Inhalte

Medienbibliotheken, Landingpages, sprachspezifische Inhalte (Sprache), unterschiedliche Content-Typen und Komponenten.

Abrufbare Dokumente

Relevante PDFs/Downloads (z. B. Bedingungen, Formulare) pro Dienst/Hauptzweck – zugänglich aufbereitet.

Weitere relevante Bereiche

Von der Marktüberwachungsbehörde als relevant betrachtete Seiten – nutzerkritisch, häufig genutzt, verbraucherorientiert.

Zufallsanteil (gesetzlich)

Ergänzend zufällig ausgewählte Seiten/Dokumente (mindestens 10 % der Auswahl) für die behördliche Stichprobe.

Marktüberwachungbehörden sind schon bereit

Nach BFSG/BITV (Umsetzung der EU-Richtlinie) müssen Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen online anbieten, ihre Inhalte barrierefrei gestalten und die Einhaltung nach WCAG dokumentieren.
Für die Prüfung durch die Marktüberwachungsbehörde sollten insbesondere diese Teile Ihrer Website im Fokus stehen: Kernseiten (z. B. Startseite, Login, Kontakt, Sitemap), je Dienst/Hauptzweck eine repräsentative Seite, die Barrierefreiheitserklärung, abweichende Layouts/Inhalte, abrufbare Dokumente sowie weitere behördlich relevante Bereiche – ergänzt um einen gesetzlich vorgesehenen Zufallsanteil.

SiteCockpit Widget: easyVision

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Was bedeutet „barrierefreie Website“ in der Praxis?

Barrierefreiheit heißt: Inhalte, Produkte und Dienstleistungen sollen für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich gestaltet sein, unabhängig von Behinderungen, Geräten (Computer/Smartphone) oder Sprache. Grundlage für die Umsetzung sind die WCAG-Guidelines mit vier Prinzipien:

1. Wahrnehmbar

Kontraste, Alternativtexte (Bilder), Untertitel/Transkripte, skalierbare Schrift.

2. Bedienbar

Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, ausreichend große Zielbereiche, keine Zoom-Sperren.

3. Verständlich

Einfache, klare Sprache; verständliche Fehlermeldungen; konsistente Navigation.

4. Robust

Sauberes HTML, korrekte ARIA-Rollen/Beziehungen für Anwendungen & Apps.

Mit SiteCockpit behalten Sie die Einhaltung der Anforderungen im Blick

easyMonitoring kombiniert automatisierte Tests und manuelle Prüfungen – inklusive mobiler Ansicht. So priorisieren Sie Anforderungen, reduzieren Risiken (zum Beispiel Bußgelder) und dokumentieren die Einhaltung der Standards über Jahre hinweg.

FAQ – Barrierefreie Website & Gesetz

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