BITV 2.0 – Die Barrierefreiheitspflicht für öffentliche Stellen des Bundes

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites, Anwendungen und digitalen Inhalte barrierefrei zugänglich zu gestalten – rechtlich verbindlich seit 2019.

BITV 2.0 – Barrierefreie Informationstechnik für öffentliche Stellen des Bundes

Das Wichtigste auf einen Blick

Die BITV 2.0 kompakt zusammengefasst

Diese vier Punkte fassen zusammen, was die BITV 2.0 regelt und für wen sie gilt.

  • check Bundesverordnung auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
  • check Setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen um
  • check Gilt ausschließlich auf Bundesebene – Länder haben eigene Landes-BITV-Verordnungen
  • check Nicht zu verwechseln mit dem BFSG, das private Unternehmen verpflichtet
BITV 2.0 – die wichtigsten Fakten auf einen Blick
check Verbindlich seit 2019
check Gilt für Bundesbehörden & öffentliche Stellen
check Basiert auf WCAG 2.1 Level AA
check Barrierefreiheitserklärung Pflicht

Was steckt hinter der BITV 2.0?

Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist eine Rechtsverordnung des Bundes auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Ihr Ziel: Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten öffentlicher Stellen zu ermöglichen – zu Websites, mobilen Anwendungen, Dokumenten und Verwaltungsabläufen.

Die aktuelle Fassung wurde 2019 grundlegend überarbeitet und an die internationalen WCAG 2.1-Standards auf Konformitätsstufe AA angeglichen. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und Anwendungen öffentlicher Stellen verbindlich um.

Nicht zu verwechseln mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das private Unternehmen verpflichtet. Die BITV 2.0 gilt ausschließlich auf Bundesebene – Landesbehörden unterliegen eigenen Landes-BITV-Verordnungen.

Wen betrifft die BITV 2.0?

Die BITV 2.0 gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes, die digitale Angebote öffentlich zur Verfügung stellen. Wer hier in der Pflicht steht:

  • check Bundesministerien und nachgeordnete Bundesbehörden
  • check Bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • check Bundesanstalten und Bundesstiftungen
  • check Sonstige Bundeseinrichtungen mit öffentlichem digitalem Angebot
Öffentliche Stellen des Bundes – von der BITV 2.0 betroffen

WCAG 2.1 Level AA

Diese Anforderungen stellt die BITV 2.0

Grundlage sind die vier WCAG-Prinzipien – ergänzt um spezifisch deutsche Verfahrenspflichten. Digitale Inhalte und Anwendungen öffentlicher Stellen müssen vollständig wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.

  • check Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos
  • check Vollständige Tastaturbedienbarkeit – auch komplexer Verwaltungsabläufe
  • check Ausreichende Farbkontraste und verständliche Sprache
  • check Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern
  • check Barrierefreiheitserklärung verpflichtend veröffentlichen
  • check Feedback-Mechanismus mit 30-Tage-Antwortpflicht
Anforderungen der BITV 2.0 – WCAG-Prinzipien für Bundesbehörden

Ausnahmen und öffentliche Beschaffung

Nicht jeder digitale Inhalt fällt unter die BITV 2.0. Ausgenommen sind unter anderem Live-Übertragungen von Medieninhalten, Online-Kartendienste – sofern wesentliche Navigationsinformationen barrierefrei bereitgestellt werden – sowie Inhalte Dritter, die nicht von der öffentlichen Stelle finanziert oder entwickelt wurden und nicht ihrer Kontrolle unterliegen. Auch Inhalte für geschlossene Nutzergruppen, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, sind ausgenommen.

Die Anforderungen wirken zudem über die eigene Website hinaus: Bei der öffentlichen Beschaffung digitaler Produkte und Dienste müssen Bundesbehörden sicherstellen, dass diese den Vorgaben der EN 301 549 entsprechen. Barrierefreiheit wird damit bereits bei der Auswahl von Software, Hardware und Dienstleistungen zum Vergabekriterium.

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BITV 2.0 oder BFSG – was gilt für wen?

Die zwei wichtigsten deutschen Barrierefreiheitsregelwerke richten sich an völlig unterschiedliche Zielgruppen. Ein klarer Überblick:

  • check BITV 2.0: Bundesbehörden & öffentliche Stellen – gilt seit 2019
  • check BFSG: Private Unternehmen ab 10 MA oder 2 Mio. € Umsatz
  • check Landes-BITV: Landesbehörden – eigene Verordnungen je Bundesland
  • check Gemeinsame Basis: beide Regelwerke fordern WCAG 2.1 Level AA
BITV 2.0 vs. BFSG – Unterschied und Gemeinsamkeiten

Häufige Fragen zur BITV 2.0

Betroffene Stellen müssen ihre Websites und Anwendungen nach WCAG 2.1 Level AA barrierefrei gestalten, eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und einen Feedback-Mechanismus bereitstellen. Auf Nutzermeldungen zu Barrieren muss innerhalb von 30 Tagen reagiert werden. Bei Nichterfüllung steht der Weg zur Schlichtungsstelle des Bundes offen.