BITV

17.06.2026

BITV 2.0 – Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung erklärt

Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes festlegt. Sie regelt, wie Websites, mobile Apps und weitere digitale Angebote von Bundesbehörden gestaltet sein müssen, damit alle Menschen – unabhängig von Behinderungen – darauf zugänglich zugreifen können.

Die BITV 2.0 basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und verweist technisch auf die europäische Normenreihe EN 301 549, die ihrerseits WCAG 2.1 Level AA einbindet. Damit sind die technischen Anforderungen der BITV weitgehend identisch mit denen des BFSG – der entscheidende Unterschied liegt im Anwendungsbereich: BITV gilt für den öffentlichen Sektor, das BFSG für die Privatwirtschaft.

Zur Überprüfung der BITV-Konformität wurde eigens der BITV-Test entwickelt – ein strukturiertes Prüfverfahren mit 60 gewichteten Prüfschritten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ergänzt die BITV seit dem 28. Juni 2025 als Pflichtrahmen für privatwirtschaftliche Unternehmen und schafft damit ein einheitliches Niveau digitaler Barrierefreiheit in Deutschland.

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BITV 2.0 auf einen Blick

  • Was ist BITV: Rechtsverordnung auf Basis des BGG – regelt Barrierefreiheit digitaler Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes
  • Geltungsbereich: Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes – Länder und Kommunen haben eigene Regelungen
  • Technische Basis: EN 301 549 mit WCAG 2.1 Level AA – inhaltlich identisch mit den Anforderungen des BFSG
  • BITV-Test: 60 gewichtete Prüfschritte – ab 90/100 Punkten gilt eine Anwendung als BITV-konform
  • Pflichten: Barrierefreie Anwendungen + veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung + Rückmeldemechanismus für Nutzer

Was ist die BITV 2.0? – Verordnung und rechtliche Grundlage

Die BITV 2.0 ist eine Rechtsverordnung, die auf §12 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) basiert. Das BGG verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt, ihre Kommunikation und Informationstechnik barrierefrei zu gestalten – die BITV 2.0 konkretisiert diese Pflicht für digitale Anwendungen mit messbaren Anforderungen.

In ihrer aktuellen Fassung (BITV 2.0 von 2011, zuletzt angepasst 2019) verweist die Verordnung auf die europäische Harmonisierungsnorm EN 301 549, die WCAG 2.1 Level AA als technischen Standard einbindet. Damit umfasst die BITV dieselben vier Prinzipien wie die WCAG: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Unterstützung durch assistive Technologien ist eine Kernforderung.

Wer ist betroffen? – Anwendungsbereich der BITV

Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes – das umfasst Bundesministerien, Bundesämter, Bundesbehörden und weitere Bundesinstitutionen. Für ihre Websites, mobilen Anwendungen, Intranet-Systeme und sonstigen digitalen Angebote gelten die BITV-Anforderungen verbindlich.

Für Länder und Kommunen gelten entsprechende eigene Barrierefreiheits-Verordnungen und -gesetze, die sich inhaltlich an der BITV orientieren, aber separate Regelwerke darstellen. Privatwirtschaftliche Unternehmen fallen nicht unter die BITV – für sie gilt seit dem 28. Juni 2025 das BFSG. Öffentliche Stellen, die zusätzlich kommerzielle Dienstleistungen anbieten, können unter beide Regelwerke fallen.

Der BITV-Test: Prüfverfahren für digitale Anwendungen

Zur Bewertung der BITV-Konformität digitaler Anwendungen wurde der BITV-Test entwickelt – ein strukturiertes, methodisch abgesichertes Prüfverfahren. Seine Struktur:

  • 60 Prüfschritte mit unterschiedlicher Gewichtung – basierend auf WCAG-Erfolgskriterien und BITV-spezifischen Anforderungen
  • Punktewert 0–100 – ab 90 Punkten gilt eine Website oder Anwendung als BITV-konform; 100 Punkte entsprechen vollständiger Konformität
  • Manuelle Prüfung durch geschulte Prüfer – automatisierte Scanner allein sind nicht ausreichend, da viele Prüfschritte menschliches Urteilsvermögen erfordern
  • Stichprobenbasiert – es werden repräsentative Seiten und Funktionen der Anwendung geprüft, nicht jede einzelne Unterseite

Automatisierte Test-Tools ergänzen den BITV-Test sinnvoll: Sie identifizieren strukturelle WCAG-Verstöße zuverlässig und liefern eine fundierte Grundlage für die manuelle Prüfung. Schätzungsweise 30–40 Prozent aller BITV-relevanten Probleme lassen sich so vorab erkennen – die restlichen erfordern den manuellen Test.

BITV, BFSG und EN 301 549 – Normen im Vergleich

Das Zusammenspiel der relevanten Normen und Gesetze:

  • BITV 2.0: Deutsche Verordnung für öffentliche Stellen des Bundes – basiert auf BGG, verweist auf EN 301 549 mit WCAG 2.1 Level AA
  • BFSG: Gilt für privatwirtschaftliche Unternehmen ab bestimmter Größe – basiert auf EAA, ebenfalls WCAG 2.1 Level AA
  • EN 301 549: Europäische harmonisierte Norm für Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten – technisches Fundament beider Regelwerke
  • WCAG 2.1 Level AA: Internationaler W3C-Standard – der gemeinsame technische Nenner aller genannten Regelwerke

Für digitale Barrierefreiheit bedeutet das in der Praxis: Wer WCAG 2.1 Level AA erfüllt, erfüllt damit die technischen Kernforderungen von BITV, BFSG und EN 301 549 gleichermaßen. Die technische Basis ist identisch – der Unterschied liegt im jeweiligen Geltungsbereich und den Berichtspflichten.

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Da BITV technisch auf WCAG 2.1 Level AA basiert, liefert easyMonitoring die entscheidende automatisierte Vorarbeit für jeden BITV-Test: systematisches Scanning aller Anwendungen auf WCAG-Verstöße, priorisierte Befundlisten nach Schweregrad und kontinuierliches Monitoring nach jedem Deployment. So werden BITV-relevante Probleme frühzeitig identifiziert – lange bevor ein manueller Prüfer die Seite besucht.

Für öffentliche Stellen, die BITV-Konformität nachweisen müssen, ist automatisiertes Monitoring kein Luxus, sondern eine effiziente Grundlage für nachhaltige Barrierefreiheit.

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Häufige Fragen zur BITV 2.0

Wann wurde die BITV 2.0 eingeführt?

Die BITV 2.0 wurde am 12. September 2011 in Kraft gesetzt und löste die erste BITV von 2002 ab. Im Jahr 2019 wurde sie angepasst, um die Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu erfüllen – und verweist seitdem auf die EN 301 549 mit WCAG 2.1.

Welche Anwendungen fallen unter die BITV 2.0?

Unter die BITV 2.0 fallen Websites, mobile Anwendungen und weitere digitale Angebote öffentlicher Stellen des Bundes. Dazu gehören öffentlich zugängliche Websites, Intranet-Systeme soweit für Mitarbeiter mit Behinderungen relevant, sowie mobile Apps der betroffenen Bundesbehörden. Ausgenommen sind bestimmte Inhalte wie Live-Übertragungen und Archiv-Inhalte vor dem 23. September 2019.

Was muss in einer Barrierefreiheitserklärung nach BITV stehen?

Die Barrierefreiheitserklärung nach BITV muss den Konformitätsstatus (vollständig, teilweise oder nicht konform), bekannte nicht konforme Inhalte mit Begründung, barrierefrei zugängliche Alternativen, Kontaktdaten für Rückmeldungen und Informationen zum Durchsetzungsverfahren enthalten. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden.

Was passiert, wenn die BITV 2.0 nicht eingehalten wird?

Betroffene Personen können zunächst eine Rückmeldung an die öffentliche Stelle geben. Wird keine zufriedenstellende Lösung gefunden, steht ihnen das Schlichtungsverfahren beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen offen. Anders als beim BFSG sind direkte Abmahnungen durch Wettbewerber im öffentlichen Sektor nicht vorgesehen.

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