BFSG-Abmahnung vermeiden – digitale Barrierefreiheit jetzt umsetzen
Digitale Barrierefreiheit ist keine Option mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Wer Websites oder Shops ohne barrierefreie Gestaltung betreibt, riskiert seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) konkrete rechtliche Folgen – von Hinweismails bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. SiteCockpit schützt Ihr Unternehmen mit automatisierter Prüfung, rechtskonformer Erklärung und Frontend-Assistenz – messbar, wartbar, DSGVO-konform.
BFSG & Accessibility – was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen in Deutschland zur digitalen Barrierefreiheit. Wer keine barrierefreien digitalen Angebote bereitstellt, handelt nicht nur rechtswidrig, sondern riskiert konkrete Abmahnungen durch Wettbewerber oder spezialisierte Rechtsanwalts-Kanzleien. Betroffen sind:
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Online-Shops, Commerce-Plattformen und digitale Dienstleistungen mit Endkundenfokus
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Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitenden oder 2 Mio. € Jahresumsatz
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Digitale Vertragsstrecken, Kundenportale, Apps oder zentrale Produktfunktionen
Warum Abmahnungen wegen Barrierefreiheit zunehmen
Aktuell erhalten zahlreiche Website-Betreiber E-Mails von Marktüberwachungsbehörden oder Kanzleien, in denen auf fehlende Barrierefreiheit hingewiesen wird, oft verbunden mit kostenpflichtigen Angeboten zur „Behebung“ der angeblichen Mängel.
Auch wenn nicht jede Nachricht juristisch haltbar ist, zeigen sie eines deutlich: Fehlende Barrierefreiheit ist bereits heute ein wirtschaftliches Risiko für Unternehmen im Online-Bereich.
Typische Kritikpunkte:
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Kein gesetzlich vorgeschriebener Hinweis zur Barrierefreiheit auf der Website
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Fehlende oder veraltete Erklärung gemäß § 14 BFSG
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Keine dokumentierte Umsetzung der WCAG-Anforderungen
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Formulare, Navigation oder Kontraste sind für viele Menschen nicht nutzbar
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Digitale Barrierefreiheit umsetzen – Anforderungen
Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit sind vielfältig, aber klar definiert – insbesondere durch die WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) und die gesetzlichen Vorgaben des BFSG. Hier erfahren Sie, welche Webseiten barrierefrei sein müssen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Sie beachten müssen:
Strukturierte Inhalte
Digitale Inhalte müssen für alle Menschen verständlich und klar aufgebaut sein – unabhängig von Vorerfahrung oder Einschränkungen. Eine pauschal logische Struktur hilft allen Nutzern und vermeidet Verstöße gegen gesetzliche und wettbewerbsrechtliche Anforderungen des BFSG.
Barrierefreies Design
Starke Kontraste, flexible Schriftgrößen, ein responsives Layout und die Vermeidung rein visueller Unterscheidungsmerkmale sichern Nutzbarkeit – auch bei altersbedingten oder temporären Einschränkungen.
Tastaturbedienbarkeit & Navigation
Alle Funktionen – insbesondere interaktive Elemente wie Filter, Navigation oder Formulare – müssen vollständig ohne Maus zugänglich sein. Dies gilt für Shops, Dienstleistungen und Produkte gleichermaßen.
Visuelle Alternativen
Nicht-Text-Inhalte wie Icons oder Grafiken müssen laut BFSG per Alternativtext erfasst werden – sonst sind sie für viele Nutzergruppen nicht zugänglich.
Barrierefreie Formulare
Fehlermeldungen, Beschriftungen und Abläufe müssen klar, vorhersehbar und verständlich sein. Hier passieren die häufigsten Verstöße in Commerce-Umgebungen.
Multimedia-Inhalte
Videos und Audio-Inhalte benötigen Untertitel, Transkripte oder Audiodeskriptionen – das ist gesetzlich gefordert und technisch umsetzbar.
Warum Prävention besser ist als Reaktion
Viele Unternehmen unterschätzen noch immer die Pflichten, die sich aus dem geltenden Barrierefreiheitsgesetz ergeben. Dabei ist längst klar: Wer barrierefreie Standards ignoriert, fällt nicht nur aus dem Wettbewerb – sondern riskiert konkrete Abmahnungen.
Besonders häufig betroffen sind Anbieter, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten, ohne ihre Website oder App entsprechend umzusetzen. Erste abgemahnte Unternehmen berichten bereits von unnötigen Kosten und Zeitaufwand – allein durch fehlende Vorsorge.
SiteCockpit hilft dabei, nicht in diese Falle zu tappen: Mit einem strukturierten Monitoring, klaren To-dos und konformer Erklärung sind Sie bei dem Barrierefreiheitsgesetz auf der sicheren Seite – bevor es zu spät ist.
Wie Sie Abmahnungen wirksam vermeiden – bevor Mitbewerber aktiv werden
Ob Händler, Shopbetreiber oder Anbieter digitaler Dienstleistungen: Wer das Thema Barrierefreiheit ignoriert, bietet Mitbewerbern eine einfache Angriffsfläche – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Fehlen Barrierefreiheitsmaßnahmen oder die gesetzlich geforderte Erklärung, besteht die Möglichkeit, dass Konkurrenten eine Unterlassungserklärung fordern oder rechtliche Schritte einleiten.
Prüfen Sie Ihre Website regelmäßig
Mit dem automatisierten WCAG-Audit mit easyMonitoring erkennen Sie Verstöße frühzeitig und können gezielt nachbessern – noch bevor Abmahnungen erfolgen.
Gestalten Sie Ihre digitalen Inhalte im Sinne des BFSG
Inhalte sollten klar strukturiert, visuell zugänglich und vollständig bedienbar sein – auch ohne Maus. SiteCockpit liefert Ihnen klare Handlungsempfehlungen.
Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzu
Gerade bei Abmahnungen oder fragwürdigen Angeboten kann juristische Beratung helfen – z. B. zur Bewertung einer Unterlassungserklärung oder zum Umgang mit UWG-Vorwürfen.
Sie brauchen keine Abmahnung, um zu handeln
Mit SiteCockpit sichern Sie Ihr Online-Angebot – ohne juristische Risiken und ohne unnötigen Aufwand. Die Plattform analysiert, dokumentiert und begleitet die barrierefreie Umsetzung digitaler Inhalte nach WCAG 2.2:
Unsere Module:
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easyMonitoring: Vollautomatisches Audit Ihrer Seiten – mit Score, Fehlerprotokoll und klar priorisierten Aufgaben zur BFSG-konformen Umsetzung
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easyStatement: BFSG-konforme Barrierefreiheitserklärung – automatisch generiert, editierbar und mehrsprachig
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easyVision: Sichtbare Hilfsmittel im Frontend für Nutzer mit motorischen, visuellen oder kognitiven Einschränkungen – einfach aktivierbar
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
Ob Erstberatung oder detaillierte Planung – wir sind für Sie da. Setzen Sie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes jetzt mit einem Partner um, der Sie versteht.