Europaflagge mit einer Frau als Sinnbild für die Durchsetzung des European Accessibility Act in verschiedenen EU-Ländern

Ein Jahr European Accessibility Act: Was die ersten Durchsetzungsfälle in Europa zeigen

Seit über einem Jahr gilt der European Accessibility Act EU-weit verbindlich. Erste Durchsetzungsfälle aus mehreren Ländern zeigen, wie ernst Behörden das mittlerweile nehmen.

SiteCockpit Von SiteCockpit
3. September 2026 Recht & BFSG 10 Min. Lesezeit

Kurzfassung

Der European Accessibility Act gilt seit dem 28. Juni 2025 in der gesamten EU verbindlich und wurde in Deutschland durch das BFSG umgesetzt. Mehr als ein Jahr später zeigen erste Durchsetzungsfälle, dass nationale Behörden aktiv prüfen. Die niederländische ACM fand bei einem Marktscan im März 2026, dass eine Bestellung auf 61 Prozent der größten Online-Shops mit assistiven Technologien nicht möglich war. In Norwegen verhängte die zuständige Behörde gegen den Betreiber des Patientenportals HelsaMi ein Bußgeld von 50.000 Kronen pro Tag, nachdem 64 von 119 festgestellten Barrieren nach Ablauf der ersten Frist unbehoben blieben. Auch Schweden, Frankreich, Tschechien und Irland haben eigene Verfahren eingeleitet.

Ein Jahr European Accessibility Act: Was die ersten Durchsetzungsfälle in Europa zeigen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act in der gesamten EU verbindlich. Über ein Jahr später zeigt sich, dass er nicht nur auf dem Papier steht, sondern von nationalen Behörden tatsächlich durchgesetzt wird, mit Marktscans, Bußgeldern und Verbandsklagen.

Von den Niederlanden über Skandinavien bis nach Frankreich zeichnet sich ein klares Muster ab, Marktüberwachungsbehörden testen konkrete Online-Angebote, dokumentieren Mängel und setzen Fristen zur Nachbesserung. Wer diese Fristen verstreichen lässt, riskiert mittlerweile handfeste Konsequenzen. Der folgende Überblick zeigt, was in den einzelnen Ländern bereits passiert ist und was das für Unternehmen bedeutet, die in Deutschland oder europaweit tätig sind.

Für Unternehmen ist dabei vor allem eines wichtig, die Fälle stammen nicht aus einem Bereich, sondern verteilen sich über Online-Handel, Gesundheitswesen, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen. Wer eines dieser Angebote betreibt, sollte die folgenden Beispiele nicht als Randnotiz aus dem Ausland lesen, sondern als Vorschau darauf, was auch im eigenen Markt geprüft werden kann.

Was der EAA seit Juni 2025 verbindlich vorschreibt

Der EAA, offiziell die Richtlinie (EU) 2019/882, verpflichtet Unternehmen in ausgewählten Branchen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Ausnahmen gelten vor allem für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Konkret betroffen sind:

  • E-Commerce, der gesamte Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Bankdienstleistungen, einschließlich Geldautomaten und Online-Banking
  • Telekommunikation, einschließlich Notrufen wie der 112 und Endgeräten wie Router oder Modem
  • Audiovisuelle Medien, also Streaming- und Mediatheken-Angebote
  • E-Books, mit Anforderungen an das barrierefreie Lesen
  • Personenverkehr, in Luft, Schiene, Bus und Schifffahrt

In Deutschland wurde der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich ist. Die Durchsetzung liegt jeweils bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden, und genau hier zeigen sich seit dem Stichtag deutliche Unterschiede im Tempo.

Niederlande, die ACM zeigt, wie ernst es Behörden meinen

Die niederländische Verbraucher- und Marktaufsicht ACM gehört zu den aktivsten Behörden Europas. Sie verlangt von Unternehmen, kritische Barrieren innerhalb einer Woche und moderate Probleme innerhalb eines Monats zu melden, jeweils mit einem verbindlichen Behebungsplan. Nach ersten Schreiben an die Geschäftsführung großer Online-Shops im Jahr 2025 folgte im März 2026 ein Marktscan von rund 100 der größten niederländischen Online-Shops. Das Ergebnis war deutlich, auf 61 Prozent der geprüften Seiten war eine Bestellung mit assistiven Technologien nicht möglich, weitere 33 Prozent wiesen ernsthafte Probleme auf. Formale Durchsetzungsmaßnahmen erwartet die ACM für die zweite Jahreshälfte 2026, parallel führt die niederländische Finanzaufsicht AFM seit April 2026 eigene Untersuchungen zu Bankdienstleistungen. Für viele der geprüften Shops war schon der einfachste Fall entscheidend, ob sich ein Bestellvorgang überhaupt vollständig mit Tastatur oder Screenreader abschließen lässt, nicht erst Details wie Farbkontraste oder Alternativtexte.

Schweden, Frankreich, Tschechien und Irland ziehen nach

Auch andere Mitgliedstaaten sind aktiv geworden, mit unterschiedlichen Schwerpunkten. In Schweden hat die Post- und Telekombehörde PTS erste Inspektionen von E-Commerce-Diensten gestartet, mit Fortsetzung im weiteren Verlauf des Jahres 2026. In Frankreich reichten Behindertenverbände Klagen im Eilverfahren gegen vier große Lebensmittelhändler ein, die ihre Compliance-Fristen verpasst hatten. Ein Eilverfahren führt typischerweise deutlich schneller zu einem Gerichtsurteil als ein regulärer Prozess, was den Druck auf die betroffenen Unternehmen zusätzlich erhöht. Die tschechische Aufsichtsbehörde plant, Listen nicht konformer Produkte und Dienste öffentlich zu veröffentlichen, was für betroffene Unternehmen einem erheblichen Reputationsrisiko gleichkommt. In Irland bearbeitet die Regulierungsbehörde ComReg Verbraucherbeschwerden, darunter auch gegen den größten Mobilfunkanbieter des Landes.

Norwegen, ein Bußgeld zeigt die Konsequenzen konkret

Am deutlichsten wird das Risiko im norwegischen Fall des Patientenportals HelsaMi, das in Mittelnorwegen von rund 425.000 Menschen genutzt wird. Die zuständige Aufsichtsbehörde für universelles Design von IKT stellte bei einer Prüfung 119 Barrieren über 12 der 14 gesetzlichen Anforderungen hinweg fest. Nach Ablauf der ersten Frist waren noch 64 Probleme ungelöst, darunter fehlende Zoom- und Reflow-Unterstützung bis 400 Prozent, also die Fähigkeit, Inhalte stark zu vergrößern, ohne dass horizontal gescrollt werden muss, außerdem fehlende Formularetiketten und Fehlermeldungen, unzureichender Farbkontrast sowie schwache Fokusindikatoren für die Tastaturnavigation. Die Behörde verhängte daraufhin ein Bußgeld von 50.000 norwegischen Kronen pro Tag, sollte der Betreiber die verbleibenden Mängel nicht bis zum 19. Dezember 2025 beheben. Solche Fristen und Bußgelder sind kein Einzelfall mehr, sondern ein Muster, das sich europaweit wiederholt.

Was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet

In Deutschland liegt die Marktüberwachung für das BFSG bei den Bundesländern. Eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit, die die Koordination künftig übernehmen soll, hat ihren Sitz in Sachsen-Anhalt, befindet sich aber weiterhin im Aufbau. Bislang haben nur wenige Bundesländer, darunter Bayern, öffentlich mitgeteilt, welche Stelle konkret zuständig ist. Behördliche Durchsetzung läuft in Deutschland also spürbar langsamer an als in den Niederlanden oder Norwegen.

Das bedeutet aber nicht, dass deutsche Unternehmen unbehelligt bleiben. Private Abmahnungen auf Grundlage des Wettbewerbsrechts laufen bereits parallel, wie sich seit Sommer 2026 an einer Welle von BFSG-Abmahnungen zeigt. Wer glaubt, ohne belastbare technische Dokumentation und eine nachvollziehbare Barrierefreiheitserklärung durchzukommen, unterschätzt zudem, wie schnell aus einer stichprobenhaften Prüfung, sobald die Marktüberwachung vollständig arbeitsfähig ist, ein Verfahren mit Fristen werden kann. Die niederländischen Zahlen sind dabei ein realistischer Indikator dafür, wie viele deutsche Online-Shops bei einem vergleichbaren Test heute wohl abschneiden würden.

Wie SiteCockpit bei der EAA-Konformität unterstützt

Genau die Art von Mängeln, die Behörden in den Niederlanden und Norwegen gefunden haben, lässt sich mit easyMonitoring automatisiert aufdecken, bevor eine Behörde sie findet. Das Tool scannt Websites, Online-Shops und Apps regelmäßig, priorisiert erkannte Barrieren nach Dringlichkeit und macht Fortschritte über die Zeit nachvollziehbar. Das entspricht genau dem Prinzip, das viele Aufsichtsbehörden inzwischen selbst anwenden, nämlich Barrierefreiheit kontinuierlich zu überwachen statt sie einmalig zu prüfen und dann zu vergessen. Für die Dokumentationspflichten, die im Zweifel den Unterschied zwischen einer erledigten Rückfrage und einem Verfahren ausmachen, liefert easyStatement zusätzlich die passende Barrierefreiheitserklärung, ohne dass diese händisch zusammengetragen werden muss.

  • Website, Shop oder App scannen lassen, um den aktuellen Stand ehrlich einzuschätzen
  • Ergebnisse nach Risiko priorisieren, so wie es auch Behörden bei ihren Prüfungen tun
  • Technische Dokumentation aufbauen, um im Zweifel den Nachweis führen zu können
  • Kontinuierlich überwachen statt einmalig prüfen, denn neue Inhalte schaffen neue Barrieren

Die europäischen Fälle der letzten Monate zeigen, dass Barrierefreiheit kein Thema mehr ist, das sich verschieben lässt, sondern aktiv geprüft wird, mit klaren Fristen und im Zweifel spürbaren Bußgeldern. Wer jetzt mit einem ehrlichen Scan startet, verschafft sich Zeit, die Ergebnisse geordnet abzuarbeiten, statt erst auf eine Rückfrage der Marktüberwachung oder eine Abmahnung reagieren zu müssen.

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