BaFG – Barrierefreiheitsgesetz Österreich

21.07.2026

BaFG – Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz für Produkte und Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist das österreichische Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang erhalten. Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten für Angebote im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern in Österreich – sowohl für digitale als auch für physische Produkte und Dienste.

Das Gesetz definiert konkrete Anforderungen und Kriterien, die Unternehmen beim Design, Betrieb und Vertrieb ihrer Produkte erfüllen müssen. Technische Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA sowie die europäische Norm EN 301 549. Ein regelmäßiger Barrierefreiheits-Check der eigenen Online-Präsenz und Apps ist damit für betroffene Unternehmen in Österreich keine Kür, sondern Pflicht.

Das BaFG ist Teil eines europäisch koordinierten Rahmens: Analog zum deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Österreich mit dem BaFG die Vorgaben des EAA in nationales Recht um. Für Unternehmen, die Produkte und Dienste in Österreich anbieten, entfaltet das Gesetz seit Juni 2025 volle rechtliche Wirkung.

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BaFG auf einen Blick

  • Geltung ab: 28. Juni 2025
  • Betroffen: Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in Österreich im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern anbieten
  • Technischer Standard: WCAG 2.1 Level AA / EN 301 549
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen (<10 MA und <2 Mio. € Jahresumsatz)
  • Rechtliche Basis: European Accessibility Act (EAA), EU-Richtlinie 2019/882

Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BaFG?

Das BaFG erfasst eine breite Palette von Produkten und Diensten, die im Geschäftsverkehr in Österreich an Verbraucher gerichtet sind. Neben digitalen Angeboten fallen auch physische Selbstbedienungsterminals unter die Barrierefreiheitsanforderungen des Gesetzes.

  • E-Commerce-Dienste: Online-Shops und digitale Handelsplattformen im Verbrauchergeschäft
  • Banking-Dienste: Online-Banking und Finanzdienstleistungen für Verbraucher
  • Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und vergleichbare Geräte im öffentlichen Einsatz
  • E-Books und zugehörige Apps: Digitale Bücher und E-Reader-Anwendungen
  • Telefon- und Kommunikationsdienste: Elektronische Kommunikationsdienste für Endnutzer

Auch Computer, Betriebssysteme, Smartphones sowie zugehörige Apps fallen unter die Barrierefreiheitsanforderungen. Entscheidend ist stets, ob Produkte und Dienstleistungen an Endverbraucher in Österreich gerichtet sind – reine B2B-Angebote ohne Verbraucherbezug können unter Umständen ausgenommen sein.

Anforderungen und Kriterien: Was müssen Unternehmen erfüllen?

Die zentralen Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG orientieren sich an den WCAG 2.1 Kriterien auf Level AA. Digitale Produkte und Dienste müssen nach vier Prinzipien gestaltet sein: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Kriterien darstellen den international anerkannten Standard für digitale Barrierefreiheit.

In der Praxis bedeutet das: Websites und Apps müssen mit Screenreadern bedienbar sein, ausreichende Farbkontraste darstellen, Alternativtexte für Bilder bereitstellen und ohne Maus allein über die Tastatur nutzbar sein. Wer seine Online-Präsenz und Dienste einem strukturierten Barrierefreiheits-Check unterziehen möchte, sollte dabei die Anforderungen der EN 301 549 als technische Referenz verwenden.

Kleinstunternehmen: Wer ist ausgenommen?

Das BaFG sieht eine wichtige Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen vor. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind bei der Erbringung von Dienstleistungen von den Pflichten des Gesetzes ausgenommen. Bei Produkten gilt diese Ausnahme nicht in vollem Umfang – hier fallen auch Kleinstunternehmen grundsätzlich unter die Barrierefreiheitsanforderungen.

Darüber hinaus können alle betroffenen Unternehmen in begründeten Einzelfällen eine unverhältnismäßige Belastung geltend machen. Können sie nachweisen, dass die Umsetzung der Anforderungen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre, sind begrenzte Abweichungen möglich – jedoch nur nach vorheriger Dokumentation. Für alle anderen Unternehmen gelten die Pflichten uneingeschränkt seit Juni 2025.

Pflichten und Konsequenzen bei Verstößen

Unternehmen, die unter das BaFG fallen, haben konkrete Pflichten: Sie müssen ihre Produkte und Dienstleistungen entsprechend den Barrierefreiheitsanforderungen gestalten, eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen und auf Beschwerden von Nutzern reagieren. Die Einhaltung wird von österreichischen Marktaufsichtsbehörden überwacht.

Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen sowie die behördliche Anordnung, das betroffene Produkt oder den betroffenen Dienst zu korrigieren oder vom Markt zu nehmen. Vergleichbar mit dem deutschen BFSG können auch Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände ein reales Risiko darstellen. Ein regelmäßiger Check der eigenen Produkte und Online-Dienste auf Barrierefreiheit ist deshalb essenziell – nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern auch zur Absicherung gegen Haftungsrisiken.

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Häufige Fragen zum österreichischen Barrierefreiheitsgesetz

Ab wann gilt das BaFG in Österreich?

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen betroffene Unternehmen die Barrierefreiheitsanforderungen für ihre Produkte und Dienstleistungen erfüllen. Der Stichtag entspricht dem EU-weiten Geltungsbeginn des European Accessibility Act.

Wie kann ich als Unternehmen die BaFG-Anforderungen prüfen?

Als ersten Schritt empfiehlt sich ein automatisierter Barrierefreiheits-Check Ihrer Website und Apps. Tools wie easyMonitoring prüfen digitale Angebote auf WCAG 2.1 Level AA und liefern einen detaillierten Bericht mit konkreten Hinweisen zu offenen Anforderungen. Ergänzend empfehlen sich manuelle Prüfungen durch Accessibility-Experten für eine vollständige Konformitätsprüfung.

Gilt das BaFG auch für Geldautomaten und Fahrkartenautomaten?

Ja. Das BaFG erfasst ausdrücklich auch Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Fahrkartenautomaten. Diese Produkte müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie eigenständig nutzen können – etwa durch taktile Bedienelemente, Sprachausgabe und ausreichende Farbkontraste.

Wie hängen BaFG und der European Accessibility Act zusammen?

Das BaFG ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), der EU-Richtlinie 2019/882. Alle EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, den EAA bis Juni 2025 in nationales Recht zu überführen. Das BaFG definiert die spezifisch österreichischen Regelungen, zuständigen Behörden und Sanktionen innerhalb dieses europäischen Rahmens.

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