BehiG: Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht in der Schweiz

Mit der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) müssen ab voraussichtlich 1. Januar 2027 auch private Unternehmen in der Schweiz ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Wer Websites, Online-Shops oder Apps öffentlich zugänglich macht, ist betroffen. SiteCockpit unterstützt Sie mit einer modularen Komplettlösung bei der Umsetzung: von der automatisierten Prüfung über KI-gestützte Alt-Texte bis zur Live-Übersetzung.

BehiG: Digitale Barrierefreiheit für Schweizer Unternehmen ab 2027

Was ist das BehiG?

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Bisher verpflichtete das Gesetz vor allem den Bund, die Kantone und die Gemeinden, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Private Unternehmen waren kaum adressiert.

Das ändert sich jetzt grundlegend: Am 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des BehiG verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Die Revision erweitert den Anwendungsbereich deutlich und nimmt erstmals auch private Dienstleister in die Pflicht, die öffentlich zugängliche kommerzielle oder kulturelle Dienstleistungen anbieten.

Damit schliesst die Schweiz eine Lücke und nähert sich den europäischen Standards an: Während in der EU der European Accessibility Act (EAA) seit dem 28. Juni 2025 gilt, schafft das revidierte BehiG vergleichbare Anforderungen für den Schweizer Markt.

check Inkrafttreten voraussichtlich 1. Januar 2027
check Erstmals auch private Unternehmen betroffen
check Orientiert sich an WCAG 2.2 und EU-Standards

Was ändert sich für private Unternehmen?

Die Teilrevision des BehiG bringt einen Paradigmenwechsel: Erstmals werden auch private Anbieter verpflichtet, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Entscheidend ist, ob ein Unternehmen öffentlich zugängliche kommerzielle oder kulturelle Dienstleistungen anbietet, also solche, die sich über digitale Kanäle an einen unbestimmten Nutzerkreis richten.

Der Bundesrat soll zudem die Kompetenz erhalten, verbindliche Mindeststandards für die digitale Barrierefreiheit festzulegen, die sich an internationalen und europäischen Vorschriften orientieren. Für Unternehmen bedeutet das: Die Vorbereitungszeit läuft.

  • check Private Anbieter öffentlich zugänglicher Dienstleistungen werden erstmals in die Pflicht genommen
  • check Betroffen sind Online-Shops, Buchungsportale, Banking-Apps, Gastronomie-Apps und digitale Kommunikationsdienste
  • check Der Bundesrat erhält die Kompetenz, verbindliche Mindeststandards festzulegen
  • check Unternehmen haben nach Verabschiedung voraussichtlich ca. 1,5 Jahre Vorbereitungszeit
BehiG Teilrevision: Neue Pflichten für private Unternehmen in der Schweiz

Fristen und Timeline: Der Weg zum revidierten BehiG

Die Teilrevision durchläuft aktuell den parlamentarischen Prozess. Am 28. März 2025 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Das ist ein starkes Signal für die breite politische Unterstützung.

  • check Dezember 2024: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision
  • check März 2025: WBK-N beschliesst Eintreten ohne Gegenstimme
  • check 2026: Parlamentarische Beratung in National- und Ständerat
  • check 1. Januar 2027: Geplantes Inkrafttreten des revidierten BehiG

Das geplante Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Für Unternehmen bedeutet das: Ab Verabschiedung durch das Parlament bleiben voraussichtlich rund eineinhalb Jahre zur Vorbereitung. Wer bereits jetzt handelt, verschafft sich einen entscheidenden Vorsprung und vermeidet Zeitdruck kurz vor dem Stichtag.

BehiG und EAA: Synergien für Schweizer Unternehmen

Die Teilrevision des BehiG orientiert sich bewusst an den europäischen Vorschriften: dem European Accessibility Act (EAA) und der EU-Richtlinie 2016/2102. Für Schweizer Unternehmen mit Kunden im EU-Raum gilt zudem: Der EAA ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich, auch für Anbieter ausserhalb der EU, sofern sie auf dem europäischen Markt tätig sind.

Wer sich heute auf das BehiG vorbereitet, erfüllt gleichzeitig die Anforderungen des EAA und umgekehrt. Beide Gesetze basieren auf den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) und verfolgen das gleiche Ziel: digitale Teilhabe für alle Menschen, ob mit Behinderungen oder nicht.

  • check BehiG-Revision orientiert sich an EU-Richtlinien 2016/2102 und 2019/882 (EAA)
  • check EAA gilt seit 28. Juni 2025 auch für Schweizer Unternehmen mit EU-Kunden
  • check Beide Gesetze basieren auf WCAG 2.2 AA als technischem Standard
  • check In der Schweiz wird zusätzlich der Standard eCH-0059 herangezogen
  • check Einmal investieren, doppelt profitieren: BehiG-Konformität = EAA-Konformität
BehiG und EAA im Vergleich: Synergien für Schweizer Unternehmen

Wen betrifft das revidierte BehiG?

Entscheidend ist, ob Sie öffentlich zugängliche kommerzielle oder kulturelle Dienstleistungen über digitale Kanäle anbieten. Das betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele denken.

E-Commerce und Onlinehandel

Online-Shops, Buchungsportale, E-Banking, Versicherungsportale und alle digitalen Angebote, die sich an Endverbraucher richten. In der Schweiz betreibt jedes dritte KMU einen Online-Shop.

Gastronomie, Hotellerie und Kultur

Restaurants mit digitalen Speisekarten oder Self-Service-Apps, Hotels mit Online-Buchung, Kinos, Theater, Sportstadien und Veranstaltungsstätten mit digitalen Ticketplattformen.

Dienstleister und Kommunikation

Internetprovider, digitale Kommunikationsdienste, Bewerberportale, Immobilienplattformen und alle Unternehmen, die digitale Services an einen unbestimmten Nutzerkreis richten.

check Rund 1,8 Mio. Menschen in der Schweiz leben mit einer Behinderung
check Barrierefreie Websites verbessern SEO und Conversion für alle Menschen
check Frühzeitig handeln spart Kosten und vermeidet Zeitdruck

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Technische Anforderungen: WCAG 2.2 und eCH-0059

Die technische Grundlage für die digitale Barrierefreiheit in der Schweiz bilden die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 auf Konformitätsstufe AA. In der Schweiz konkretisiert der Standard eCH-0059 (Version 3) diese Anforderungen für den lokalen Markt.

  • check WCAG 2.2 AA ist der internationale Referenzstandard
  • check eCH-0059 v3 konkretisiert die WCAG für die Schweiz
  • check Vier Grundprinzipien: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust
  • check SiteCockpit prüft automatisiert nach diesen Standards

Die WCAG basieren auf vier Grundprinzipien: Wahrnehmbarkeit (z.B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste), Bedienbarkeit (z.B. vollständige Tastaturnavigation), Verständlichkeit (z.B. klare Menüstruktur, konsistente Navigation) und Robustheit (z.B. Kompatibilität mit Screenreadern und assistiven Technologien).

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Häufige Fragen zum BehiG und digitaler Barrierefreiheit in der Schweiz

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist seit 2004 in Kraft und verpflichtet bisher vor allem den öffentlichen Sektor (wie z.B. den Bund) zur Barrierefreiheit. Die Teilrevision erweitert den Anwendungsbereich: Erstmals werden auch private Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten, sofern sie öffentlich zugängliche kommerzielle oder kulturelle Dienstleistungen anbieten.

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