WCAG A – die Mindestanforderungen der Accessibility erklärt
WCAG A – auch WCAG Level A oder WCAG Stufe A genannt – ist die niedrigste der drei Konformitätsstufen der Web Content Accessibility Guidelines. WCAG A definiert die absoluten Mindestanforderungen an die Accessibility einer Website. Ohne die Erfüllung von WCAG A sind digitale Inhalte für viele Menschen mit Behinderungen faktisch unbenutzbar. Die Stufe A bildet damit das Fundament, auf dem die höheren Konformitätsstufen WCAG AA und WCAG AAA aufbauen.
WCAG A umfasst in der aktuellen Version WCAG 2.2 rund 30 Erfolgskriterien, die jede Website zwingend erfüllen sollte. Diese Kriterien betreffen die grundlegendsten Barrieren: fehlende Alternativtexte, nicht per Tastatur bedienbare Funktionen, fehlende Sprachauszeichnungen oder blitzende Inhalte, die epileptische Anfälle auslösen können. WCAG A ist das Minimum, unter dem eine Website als nicht zugänglich gilt.
Wichtig zu verstehen: WCAG A allein reicht weder für die Nutzerzufriedenheit noch für die rechtliche Konformität aus. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der European Accessibility Act (EAA) fordern mindestens WCAG AA. Wer nur WCAG A erreicht, hat lediglich die absolute Einstiegshürde überwunden – eine voll zugängliche Website sieht anders aus.
WCAG A auf einen Blick
- Konformitätsstufe: Niedrigste von drei Stufen (A, AA, AAA) innerhalb der WCAG.
- Anzahl Kriterien: Rund 30 Erfolgskriterien in WCAG 2.2 auf Level A.
- Ziel: Grundlegende Accessibility – Mindestvoraussetzung für die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen.
- Rechtliche Bedeutung: WCAG A allein reicht nicht – gesetzlich gefordert ist in Deutschland WCAG AA.
Die wichtigsten WCAG-A-Erfolgskriterien
Die Level-A-Kriterien der WCAG verteilen sich auf die vier POUR-Prinzipien (Perceivable, Operable, Understandable, Robust). Hier die wichtigsten Anforderungen, die jede Website auf Stufe A erfüllen muss:
- 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte: Jedes Bild, jede Grafik und jedes nicht-textuelle Element braucht einen Alternativtext für Screenreader.
- 1.3.1 Info und Beziehungen: Struktur und Beziehungen im Inhalt müssen semantisch ausgezeichnet sein (Überschriften, Listen, Tabellen).
- 2.1.1 Tastatur: Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein – ohne Maus.
- 2.1.2 Keine Tastaturfalle: Nutzer dürfen mit der Tastatur nicht in Komponenten "gefangen" werden.
- 2.3.1 Dreimaliges Blitzen: Inhalte dürfen nicht mehr als dreimal pro Sekunde blitzen (Epilepsie-Schutz).
- 3.1.1 Sprache der Seite: Die Hauptsprache muss im HTML-Code ausgezeichnet sein (lang="de").
- 4.1.2 Name, Rolle, Wert: Alle Bedienelemente müssen für assistive Technologien korrekt identifizierbar sein.
Wer ist auf WCAG A angewiesen?
WCAG A adressiert Barrieren, die für bestimmte Nutzergruppen einen vollständigen Ausschluss bedeuten würden – nicht nur eine Erschwernis. Blinde Menschen sind auf Alt-Texte (1.1.1) angewiesen, weil sie ohne sie gar nichts wahrnehmen. Menschen mit motorischen Einschränkungen brauchen Tastaturbedienbarkeit (2.1.1), weil sie keine Maus nutzen können. Nutzer mit photosensitiver Epilepsie müssen vor blitzenden Inhalten geschützt werden (2.3.1).
Das macht WCAG A zur nicht verhandelbaren Basis: Wer die Level-A-Kriterien verletzt, schließt ganze Nutzergruppen vollständig aus. Während die höheren Stufen WCAG AA und WCAG AAA die Nutzung schrittweise komfortabler machen, verhindert WCAG A überhaupt erst den Ausschluss von der Nutzung.
WCAG A prüfen: Tools und Vorgehen
WCAG A lässt sich zu einem großen Teil automatisiert prüfen, weil viele Level-A-Kriterien technisch klar messbar sind: Fehlen Alt-Attribute? Ist die Sprache deklariert? Gibt es eine semantische Struktur? Automatisierte Accessibility-Scanner erkennen diese Probleme zuverlässig. Etwa 70 Prozent aller WCAG-A-Verstöße lassen sich so identifizieren – deutlich mehr als bei den höheren Stufen.
Die restlichen 30 Prozent betreffen Kriterien, die menschliches Urteilsvermögen erfordern: Ist ein Alt-Text sinnvoll formuliert oder nur mechanisch vorhanden? Macht die Tab-Reihenfolge logisch Sinn? Hier sind manuelle Tests mit Screenreadern wie NVDA oder VoiceOver unverzichtbar.
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WCAG A ist nie das Endziel, sondern der Ausgangspunkt. Nach der Erfüllung der Level-A-Kriterien folgt die Arbeit an WCAG AA – dem eigentlichen Industriestandard. WCAG AA ergänzt die 30 A-Kriterien um rund 20 weitere Anforderungen, etwa zu Farbkontrasten, responsiver Gestaltung und Fehlerbehandlung in Formularen. Erst WCAG AA erfüllt die Anforderungen des BFSG.
Die höchste Stufe WCAG AAA richtet sich an spezialisierte Anwendungsbereiche wie Behörden-Portale oder Angebote für Menschen mit schweren Behinderungen. AAA ist oft nicht flächendeckend erreichbar, weil einige Kriterien im Widerspruch zu gängigen Designprinzipien stehen. Der realistische Weg für die meisten Unternehmen: WCAG A als Fundament, WCAG AA als Zielstandard.
Häufige Fragen zu WCAG A
Ist WCAG A gesetzlich ausreichend?
Nein. Das BFSG fordert mindestens WCAG AA. WCAG A allein macht Ihre Website nicht BFSG-konform – es ist nur das absolute Minimum an Accessibility.
Wie viele Kriterien hat WCAG Level A?
WCAG 2.2 definiert auf Level A rund 30 Erfolgskriterien, verteilt auf die vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Was passiert, wenn ich WCAG A nicht erfülle?
Ohne WCAG A sind viele Nutzer mit Behinderungen von Ihrer Website vollständig ausgeschlossen. Zusätzlich drohen Abmahnungen und Bußgelder nach BFSG.
Wie lange dauert die Umsetzung von WCAG A?
Das hängt vom Ausgangszustand ab. Bei sauber entwickelten Websites sind viele Level-A-Kriterien bereits erfüllt. Typische Umsetzungszeiten liegen zwischen zwei Wochen und drei Monaten für mittelgroße Websites.
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