Barrierefreiheit & rechtliche Verpflichtungen ab 2025

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Accessibility-Directive in deutsches Recht um. In diesem Artikel erfahren Sie, wer betroffen ist, welche Anforderungen gelten und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen ab 2025 dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei bereitzustellen – darunter Onlineshops, Buchungssysteme, SB-Terminals und Apps. Ziel ist, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Die Anforderungen basieren auf den WCAG 2.2-Standards. Jetzt aktiv zu werden sichert nicht nur die Rechtskonformität, sondern verschafft auch Wettbewerbsvorteile. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 € sowie öffentliche Abmahnungen.

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Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG schreibt vor, dass Unternehmen bestimmte digitale Produkte und Dienste barrierefrei gestalten müssen. Dazu zählen Onlineshops, Buchungsplattformen, mobile Apps, SB-Terminals und digitale Kommunikationskanäle.

Das Ziel ist, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugriff auf digitale Services zu garantieren. Die rechtlichen Vorgaben orientieren sich an den WCAG-Richtlinien (Version 2.1 / 2.2).

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Wer ist betroffen – und gibt es Ausnahmen?

Betroffen sind alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten – unabhängig von Branche oder eingesetztem CMS. Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz.

Wichtig: Auch wenn Sie noch nicht gesetzlich verpflichtet sind, lohnt es sich, frühzeitig zu handeln – für bessere SEO, Usability und steigende Kundenerwartungen an digitale Inklusion.

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Fristen, Strafen und empfohlene Maßnahmen

Frist für die gesetzliche Umsetzung ist der 28. Juni 2025. Danach drohen bei Nichteinhaltung Strafen: Bußgelder bis zu 100.000 €, Abmahnungen und Reputationsschäden.

Empfohlen wird ein Schritt-für-Schritt-Ansatz: technische Prüfung, Bestandsaufnahme, Auswahl eines Tools wie SiteCockpit, Umsetzung barrierefreier Gestaltung und kontinuierliches Monitoring. Je früher Sie starten, desto reibungsloser läuft der Prozess.

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Ab Juni 2025 wird es ernst

Rechtskonform durch digitale Inklusion

Support-Beiträge im Überblick

Praktische Anleitungen, rechtliche Hinweise und umsetzbare Lösungen für Ihre barrierefreie Umsetzung mit SiteCockpit.